Wirtschaftslage und Reformprozesse in Estland, Lettland, und Litauen: Bericht 2001



Wirtschaftspolitik und Strukturwandel

Die Weichen für weitere Strukturreformen wurden in jüngster Zeit gestellt. So wurde
die Reform des Rentensystems, nachdem die alte Regierung unter Kubilius im April
2000 das Konzept billigte, in Angriff genommen. Es wird auf drei Saulen ruhen: Erstens
- wie bislang - auf dem Umlageverfahren, zweitens auf der kapitalgedeckten Pflichtal-
tersvorsorge und drittens auf der freiwilligen, kapitalgedeckten Altersversorgung. Etwa
Mitte 2001 sollen verbindliche Normen für die Gründung privater Pensionsfonds vorge-
stellt werden; ab 2003 - deutlich spater als geplant - sollen die ersten Vertrage mit den
privaten Rentenfonds abgeschlossen werden.

Im Zuge der Russlandkrise hat die Zahl der Insolvenzverfahren erheblich zugenommen;
im vergangenen Jahr ist sie weiter auf knapp über 400 gestiegen (1993-1997: 257; 1998:
98; 1999: 249) Über 80% aller seit 1993 beantragten Konkursverfahren waren im Mai
2001 aber noch anhangig, was Ausdruck der bestehenden Rigiditat beim Marktaustritt
ist. Hauptursachen für die schleppende Behandlung von Insolvenzen liegen zum einen
in den personellen Engpassen bei den Wirtschaftsstrafkammern, zum anderen in den
Differenzen über die Übernahme der Verbindlichkeiten begründet. Die Konkursver-
schleppung geht zu Lasten der Glaubiger, notwendige Strukturanpassungen unterblei-
ben. Dies dürfte mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden sein. Litauen
verbessert deshalb die Richterausbildung auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalitat;
ein neues Konkursgesetz - von der EU seit langem gefordert - tritt am 1. Juli 2001 in
Kraft. Danach kann ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen, wenn die Verbind-
lichkeiten 50% der bilanzierten Aktiva übersteigen. Bislang mussten Schulden und be-
triebliches Vermogen zumindest gleich hoch sein. Die Stellung von Glaubigern im In-
solvenzverfahren, vor allem die der Kreditgeber, wird gestarkt. Mit der Vorrangstellung
der Banken gegenüber den übrigen Glaubigern dürften Unternehmen leichteren Zugang
zu Bankkrediten erhalten; der Markteintritt wird erleichtert.

Nur wenige Elemente des Regierungsprogramms vom November 2000, die sich auf die
Vereinfachung des Steuersystems bzw. dessen konkrete Ausgestaltung beziehen, konnte
die Regierung unter Premierminister Roland Paksas bislang umsetzen. Es wurde der erst
zu Beginn des Jahres 2000 auf Drangen des IWF eingeführte Mehrwertsteuersatz für
Heizenergie von 18% auf 9% gesenkt. Die Kapitalgewinnsteuer von bislang 15% wurde
abgeschafft. Die Regierung plant, die Einkommenssteuer von gegenwartig 33% auf
24% zu senken und die Gewinnsteuer für Unternehmen von 24% zugunsten der alleini-

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