BISHERIGE ARBEITEN ZU DEN EFFEKTEN
DER GRW-FORDERUNG
Die GRW gilt seit ihrer Einführung Ende der 1960er Jahre als das zentrale Instru-
ment der regionalen Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik. Gegenstand der GRW
ist die Forderung gewerblicher Investitionen und Wirtschaftsnaher Infrastrukturmaβ-
nahmen in strukturschwachen Regionen. Damit soll die GRW explizit zum Ausgleich
der Lebensverhaltnisse in den Regionen Deutschlands beitragen. In der Umsetzung
legen Bund und Lander gemeinsam die Fordergebiete, Hochstsatze, Tatbestande
und Mittelverteilung fest. Die GRW setzt hierbei einen zentralen Koordinierungs-
rahmen für andere raumwirksame Politikbereiche wie z.B. für den Einsatz der Mittel
aus dem Europaischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE) oder auch die
spezifische Gewahrung einer steuerlichen Investitionszulage in Ostdeutschland.1
Mittlerweile gibt es eine Reihe von Veroffentlichungen zu der Frage, ob und inwie-
weit die Ziele der GRW erreicht wurden und welchen Beitrag die Forderung von
gewerblichen Investitionen und wirtschaftsnaher Infrastruktur dazu geleistet hat.2
Gleichwohl ist zu konstatieren, dass darunter nur wenig „echte“ Wirkungskontrollen
zu finden sind, die die quantitativen Veranderungen der Zielgroβen infolge des regi-
onalpolitischen Instrumenteneinsatzes durch eine stringente Anwendung des „with-
without“-Prinzips ermitteln.3 Die empirischen Wirkungskontrollen zur GRW-
Forderung lassen sich dabei grundsatzlich in mikrookonomische Ansatze mit Fokus
auf einzelbetriebliche Fordereffekte einerseits und aggregierte makrookonomische
Untersuchungen andererseits untergliedern. Nachfolgend beschranken wir uns auf
makrookonometrische Studien, die den Einfluss der GRW-Forderung auf der Ebene
von Regionen (Kreise, Arbeitsmarkt- oder Raumordnungsregionen) zu bestimmen
versuchen. Ein wesentlicher Vorteil makrookonometrischer Untersuchungen ist,
dass sie auch indirekte Einflüsse der regionalen Wirtschaftsforderung
(Multiplikatoreffekte, Externalitaten) auf die regionalen Volkswirtschaften berücksich-
tigen konnen. Mikrookonometrische Studien dagegen erfassen nur den direkten
1 Im Zuge der Wiedervereinigung wurde die GRW nahezu unverandert auf die ostdeutschen Bun-
deslander übertragen. Fordergebiete der GRW sind die Gesamtheit der neuen Bundeslander so-
wie im früheren Bundesgebiet weite Teile Norddeutschlands, altindustrielle Wirtschaftsraume in
Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz und strukturschwache Regionen im Norden
Hessens und in Ost-Bayern.
2 Vgl. u.a. Klemmer (1986), Klemmer (1995) sowie Lammers, Niebuhr (2002).
3 Vgl. Schalk, Untiedt (1999).