2002 zurückgestellt werden musste. Nach den momentanen Vorstellungen der Regie-
rung (das Gesetzgebungsverfahren begann im Februar 2001) sollen für die Beschaftig-
ten, die freiwillig in die private Altersvorsorge einbezogen werden wollen, 4%-punkte
der 20%-igen Sozialabgaben (Bemessungsgrundlage: Bruttolohne) von der staatlichen
Rentenversicherung in die kapitalgedeckte Pensionskasse umgelenkt werden. Der Ei-
genbeitrag des Versicherten soll sich auf 2% des Bruttolohnes belaufen. Dieser zusatzli-
che Beitrag erhoht die interne Sparquote; entsprechend reduziert sich vor dem Hinter-
grund der negativen Leistungsbilanz der Druck, externe Ersparnisse zu attrahieren. Die
Mitgliedschaft in dem System der privaten Altersvorsorge ist nicht umkehrbar; sie wird
für Berufsanfanger voraussichtlich obligatorisch.
Peter Plotz
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