bis 59jâhrigen Personen im Sozialhilfebezug, deren Zahl etwa 1,38 Mio. betrug (ebd.: 125).
Wenn man also jüngere Personen, die eher auf das Bildungssystem verwiesen werden
sollten, und âltere Hilfebedürftige, die in absehbarer Zeit in den Ruhestand überwechseln,
von der Betrachtung ausschlieβt, so rückt der Arbeitsmarkt als Chance zur Überwindung
von Sozialhilfebedürftigkeit für eine betrâchtliche Zahl von Sozialhilfebeziehenden in den
Mittelpunkt.
Der Weg in den - ersten - Arbeitsmarkt wird durch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit,
insbesondere in den neuen Bundeslândern, erschwert. Daneben werden auch die
institutionellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Integration von
Sozialhilfebeziehenden in den Arbeitsmarkt in Deutschland weniger günstig bewertet. So
erschwert die institutionelle Trennung von Arbeits- und Sozialverwaltung die Anwendung
aktivierender Strategien. Zum Teil kann ein "binnen-rationales Verhalten" der
verantwortlichen Akteure beobachtet werden, das dazu führt, dass eine Verschiebung von
Hilfebeziehenden in andere Zustândigkeitsbereiche nachhaltigen Losungen vorgezogen
wird. Die kommunale Sozialverwaltung kann über MaBnahmen der Hilfe zur Arbeit dafür
sorgen, dass Sozialhilfebeziehende Ansprüche auf Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit
erwerben und damit mittelfristig ihren Sozialetat entlasten (Feist/Schob 1999). Gleichzeitig
konnen die Arbeitsâmter über die Definition der "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt"
Problemfâlle unter den Arbeitslosen als nicht vermittelbar einstufen und wieder in den
Zustândigkeitsbereich der Sozialverwaltung verweisen (Lamping/Schridde 1999; Sell 1995,
1999). Zudem sind Qualifizierungs- und BeschâftigungsmaBnahmen des SGB III nur für
Arbeitslose moglich, die Ansprüche auf Versicherungsleistungen besitzen. Personen ohne
Arbeitserfahrung oder mit lângeren Erwerbsunterbrechungen konnen daran nicht teilhaben
(Reissert 1998).
Trotz dieser Defizite sollen die Rahmenbedingungen des deutschen Sozialstaats im Hinblick
auf die Forderung von Ausstiegen aus der Sozialhilfe nicht ausschlieβlich negativ
charakterisiert werden. Vielmehr sind in den letzten Jahren Bemühungen um eine
Modernisierung der Sozialverwaltung3 sowie ein Ausbau lokaler Beschâftigungspolitik zu
beobachten, was mit einer institutionellen Kongruenz von Kosten für
beschâftigungsfordernde MaBnahmen und Nutzen durch die Reduktion der
Sozialhilfeausgaben begründet werden kann. Von Seiten der Sozialhilfetrâger wird
zunehmend die "Hilfe zur Arbeit" zur Forderung von Sozialhilfeausstiegen eingesetzt
(Heinelt 1998; Lamping/Schridde 1999; Haustein 2002: 134)4. Über Arbeitnehmerzuschüsse
3 Zu Strategien des Umbaus im lokalen Sozialstaat und Reformen der Sozialverwaltung, etwa der
Einführung neuer Steuerungsmodelle allgemein vgl. Leisering/Hilkert (2001).
4 Die Zahl der zuvor arbeitslosen Sozialhilfebeziehenden, die im Rahmen von MaBnahmen der §§
19 und 20 BSHG beschâftigt werden, verdoppelte sich zwischen 1996 und 2000 auf 403.000,
wobei etwa 50 Prozent einer sozialversicherungspflichtigen Beschâftigung nachgingen (BMA
2002: 191).
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