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beschreibt das Problem wie folgt: "Die abstrakten Regeln, die das personliche
Verhalten in einer Tunktionsfahigen Sittliche Ordnung, der Ordnung einer freien
Gesellschaft, umschreiben, Iegen die Schranken oder den Spielraum für
institutionelɪe Strukturen fest. Menschliches Verhalten im Rahmen dieser Regeln
definiert einen 'institutionellen Moglichkeitsraum' (...) Innerhalb dieser Grenzen,
dieses 'Raumes1 gibt es bessere und Schlechter Ordnungen, effiziente und
ineffiziente Institutionelle Strukturen. Innerhalb dieser Grenzen konnen
institutionell-konstitutionelle Alternativen konstruktiv analysiert und miteinander
Verglichen werden'' (ebenda, S. 48).
Bezogen auf auf die Thematik dieser Arbeit, mit der Wirtschaft als engerem
Untersuchungsfeld, sieht der Autor abstrakte Regeln (im v.HAYEK'schen Sinne)
und (bewuβt gesetzte) institutionell-rechtliche Regelungen in folgendem Kontext:
1. Die abstrakten Regeln, die das Moglichkeitsfeld eines Wirtschaftsystems
institutionell abstecken, also dessen Aktionsfeld bestimmen, gehoren zur
Beschreibung der Systemfunktion. Ihre Signifikante Ànderung, die in das
kulturelle Subsystem eines Soziookonomischen Systems hineinreicht, würde
eine neue Ordnung, ein neues Wirtschaftssystem begründen.
2. Institutionell-rechtliche RegeIungen (vom kulturellen Subsystem geformt und
vom Politischen System durchgesetzt)51 gehoren zu jenem (hierarchisch
Cibergeordneten) Informationsverarbeitenden Bestandteil von
Wirtschaftssystemen, der die elementaren stofflich-energetische Aktivitaten,
und mithin die tatsachlichen Strukturen, also die Balance-Und
Fluβbeziehungen zwischen den Elementen (inklusive seine eigenen informa-
tioneɪlen Beziehungen) regeit. Nimmt man eine gedankliche Trennung des in
diesen Regelungen gespeicherten und Verarbeiteten Wissens (im Sinne eines
informationellen, inklusive institutionell-rechtlichen Bestandes bzw.
"Kapitalstocks"52) vom Vcrformationsverarbeitenden Vorgang der Regelung vor,
so ergibt sich - in Entsprechung zu Abb. 5.1. - der in Abb. 5.4, dargestellte
Zusammenhang zwischen einem (Informationsverarbeitenden) Regler53 und
51Der Autor wird im folgenden die funktionsbestimmenden und zugleich Strukturierend wirkenden abstrakten
Regeln nicht mehr explizit anführen; in dem Maβe, wie sie das Wirtschaftssystems regelnd beeinflussen, sollen
sie in dessen institutionell-rechtlichen Bestand eingehen.
52Der Begriff des instirurionell-rechtlichen "Kapitalstocks" soli zum Ausdruck brigen, daβ dieser Bestand
Shnlich wie materielle Faktor-Bestande (Sach- und HumanÂ’np/mZ,) einem Standigen Prozeβ des Verbrauchs, der
Emeuerung und der Erweiterung ausgesetzt ist
53Neben dem Bestand an "Regelungs-Wissen" kann der Regler auch weitere Informations- bzw. Wissensvor-
rate im Zugriff halten, von denen in diesem Zusammenhang aber abstrahiert werden kann; im Umfassenden
Sinne ware es aber zweckmaβiger, von einem institutionell-infarιnationellen Bestantl bzw. "Kapiialstock" zu
sprechen.