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3. Institutionell-rechtliche Regelungen sind also nicht mit der Struktur des
Wirtschaftssystems identisch; dies kônnen sie schon deshalb nicht sein, weil
eine Systemstruktur im vom Autor Verstandenenen Sinne nicht nur
informationelle, sondern auch stofflich-energetische Beziehungen erfaβt. Fur
die tatsâchlichen Krafte-Beziehungen zwischen den Potential-Kraften eines
Wirtschaftssystems sind institutionell-rechtliche Regelungen gewissermaβen
Kraftefelder; entstanden aus den Kraften, die von ihnen gelenkt werden.54
4. Indem institutionell-rechtliche Regelungen die Okonomischen Handlungen der
Menschen regelnd beeinf!ussen und dabei die tatsâchlichen Strukturen
formen, kônnen sie für Erkenntniszwecke als "Struktur-Reprasentanten"
Ibeabsichtigte Handlungsmuster nach sich ziehend) angesehen werden, woh!
wissend, daβ sich die tatsâchlichen Kraftebeziehungen von den durch diese
Regelungen bzw. Kraftefelder beabsichtigten entfernen konneni5, was in der
Regel Strukturbrdchen im Sinne WEGEHENKELS (vgl.1991, S. 106)
geschuldet ist, also etwa dann auftritt, wenn den kulturelle Normen einer
Gesellschaft andere Handlungsmuster entsprechen, als sie von
Wirtschaftlichen Regelungen beabsichtigt sind.
Es stellt sich nun die Frage, inwieweit die insgesamt doch sehr beschrànkten
Moglichkeiten, Wirtschaftliche Strukturen direkt Oder indirekt darzustellen, zur
eigenstândigen - im Rahmen dieser Arbeit über die Entropiebilanz angestrebten -
Beurteilung der Evolution von Wirtschaftssystemen herangezogen werden
kônnen. Der folgende Abschnitt versucht, die Verbindung zwischen dem
systemtheoretisch-allgemeinen Entropiegedanken gemaβ Abschnitt 5.1 und den
in den Abschnitten 5.2 und 5.3. herausgearbeiteten Strukturverstandnis
herzustellen.
54Es ist für den Autor eine Bestatigung seiner Sichtweise, daβ auch WEISE (1990) Regelungen (von ihm auch
als "0rdner'' bezeichnet) in diesem Bezug zu den tatsiichlichen Kraftebeziehungen sieht: "Die Individuen
erzeugen zusammen ein soziαles Kriifiefeld (Hervorhebung d.A.), das VieIgestaItige Verhaltenslandschaften
gebiert; Voraussetzung ist allerdings, daβ jedes Individuum einen spürbaren Einfluβ auf das Handeln der ande-
ren Individuen hat. Indem jedes Individuum also teilweise dieses soziale Kraftefeld mit aufbaut, wird es
gleichzeitig von diesem Kraftefeld in seinem Verhalten beeinfluβt. Weiter oben haben wir dafür den Begriff
Ordner eingeführt" (S. 41); vgl. hierzu auch EGER/WEISE 1990 und WEISE 1994.
55BucHANAN, zwischen Regelungen und Handlungsmustem Unterscheidend (!), verweist in diesem Zu-
sammenhang darauf, daβ ein Umfassender Neuentwurf von Institutionen "in irgendeiner Weise Voraussetzt,
daβ die Menschen sich ganz anders verhalten werden, als es jenen Mustern entspricht, die sich aus der unbe-
wuβten Befolgung kulturell geformter abstrakter Regeln ergeben" (1981, S. 47/48).
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