Menge durch Monopolpreise entgegen. Es kommt mithin zu einem markterweiternden Effekt,
d.h. eine Verschiebung bzw. Drehung der Nachfragekurve.
Berücksichtigt man diesen Effekt der Werbung, müssen bei einer Absenkung des Monopol-
preises durch Regulierung zwei gegenlaufige Effekte beachtet werden. Einerseits steigt durch
die Regulierung und Absenkung des Monopolpreises die nachgefragte Menge. Andererseits
hat das regulierte Unternehmen aufgrund des sinkenden Deckungsbeitrages weniger Anreize
zu werben, was dazu führt, dass weniger Produkte abgesetzt werden. Besonders anschaulich
wird diese Überlegung, wenn man den Spezialfall betrachtet, wo die Absatzmenge im Mono-
polfall (mit Werbung) der Absatzmenge bei Regulierung auf den Wettbewerbspreis (ohne
Werbung) gleicht.

Abb. 1: Wohlfahrtseffekte mit und ohne Preisregulierung
Fall 1: Regulierung auf GK-Niveau
Ein Monopolist wird verpflichtet, zu GK-Preisen anzubieten, d.h. es stellt sich eine Wohl-
fahrtssituation wie bei vollstandigem Wettbewerb ein (Regulierungskosten werden vernach-
lassigt). Der regulierte Preis ist demnach identisch mit dem Wettbewerbspreis pw . Da es bei
einem solchem Regulierungsszenario (p = GK ) fur einen Monopolisten - in der hier ver-
wendeten Modellwelt - keinen Sinn hat, Werbung zu betreiben (siehe Gleichung (7)), findet
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