Vertragstheoretische Position Buchanans sieht als individualistisches Konzept vor, die
Bewertung der betroffenen Individuen in das Zentrum der Aufinerksamkeit zu Stellen
,,Im Sinne einer solchen Vertragstheoretischen Position kann ... jedes Element des vor-
handenen Systems von Regeln und Institutionen daraufhin befragt werden, inwieweit es
dem entspricht, was aus einem genuinen 'Gesellschaftsvertrag' zwischen allen betroffe-
nen Akteuren hervorgehen konnte. Die Behauptung, eine Institution sei 'effizient', be-
deutet gemâB diesem Kriterium, daB sie als Ausdruck eines allgemeinen gesellschaftli-
chen Konsensus gedacht werden kann, und umgekehrt besagt die Aussage, eine Regel sei
'Ineffizient', daB ein solcher Konsens nicht vorstellbar ist“5.
Vor dem Hintergrund der Vertragstheoretisch begründeten Entstehung und Entwicklung
konstitutioneller Regeln als dem Ergebnis einer Organisatorischen Leistung im Sinne
Buchanans und der evolutionstheoretisch konzipierten Vorstellung von einer Entwick-
Iung von Regeln des Verhaltens als dem Ergebnis einer Spontanen Ordnung im Sinne
Hayeks stellt sich die Frage nach einem konzeptionellen Nebeneinander von Organisati-
ons- und Ordnungsprozessen auf dem Gebiet der Institutionenbildung. Der Autor greift
die Vermutung Vanbergs auf, die beiden diskutierten Grundpositionen seien miteinander
vereinbar6. Der Vorliegenden Ausarbeitung Iiegt eine Konzeption des Institutionellen
Wandels zugrunde, die sich aus Elementen beider Ansatze Zusammenfugt Danach findet
innerhalb eines konstitutionellen Rahmens als dem Ergebnis einer Organisatorischen Lei-
stung Institutioneller Wettbewerb statt, der zu Ordnungsprozessen Iuhrt und in seinen
Ergebnissen nicht exakt prognostizierbar ist.
In diesem Papier wird ein externalitdtenbezogener Prozeβ der Institutionenbildung
skizziert, fur den der Autor die Notwendigkeit Otganisatorischer Handlungen darauf
beschrdnkt sieht, die eigentumsreehtlichen Arrangements auf die Internalisierungser-
fordernisse auszurichten. Der Autor versteht unter Internalisierungserfordernissen die
Herstellung angepaβter Exklusivitdt, das quantitative Biindeln als Abgleichung materiel-
Ier Basen fur die dazugehôrenden Handlungsrechte und die qualitative Biindelung als
bes und dann bei Rousseau, der in mancher IIinsicht ein direkter Nachfolger Descartes war", und dem er
kritisch gegenübersteht. Denn „selbst weιuι ihre Theorie nicht immer gemeint war als Iirstorische Darstel-
Iung dessen, was sich wirklich abgespielt hatte, so war sie doch immer gemeint als Leitlinie, um zu ent-
scheiden, ob bestehende Institutionen als rational gebilligt werden sollten oder nicht“. Hayek [1986], S. 26.
Hayek meint, daB der konstruktionistische Ansatz aufgrund der permanenten Grenzen unseres Tatsachen-
wissens zu Ialschen SchluBfolgerungen fiilirt.
5 Vanberg [1981], S. 29.
6 fiber den Hayek sclien ,,Lvolutionismus'' und die ,,Vertragstheoretische" Konzeption Buchanans âuBert
Vanberg die Vermutung: ,J3eide Positionen sind in der Tat miteinander vereinbar, und sie sollten im Intér-
essé einer Umfassenden und in sich konsistenten individualistischen Konzeption miteinander Verbunden
werden". Vanberg [1981], S. 41. Buchanan macht darauf aufinerksam, daB konstitutioneller Rahmen und
Institutionen innerhalb eines institutionellen Moglidikeitsraumes entstehen, der von den spontan entstande-
nen abstrakten Regeln des individuelles Verhaltens definiert wird. Vgl. Buchanan [1981], S. 47.