Zusammeiifassung der fiir den externen Effekt relevanten Handlungsrechte in einer
Hand. Auf der Grundlage der nach den Internalisierungserfordernissen gestalteten eigen-
Iumsrechtlichen Ausstattung als dem Ergebnis einer Organisatorischen Leistung des Ge-
sellschaft ssystems bzw. eines autorisierten Subsystems kônnen sich spontané Ordnungs-
prozesse der Institutionenbildung in einem Wettbewerblichen und Selektionistischen Um-
feld entfalten. Diese Konzeption der Institutionenbildung wird im folgenden entwickelt.
Die Internalisierungserfordernisse werden in Abschnitt II. erlâutert. In den Abschnitten
III. und IV. widmet sich der Autor den Internalisierungsstrategien „dezentralisierende
qualitative Biindelung" und ,,Fraktionierung", bevor er in Abschnitt V. die Moglichkeiten
des institutionellen Wettbewerbs auf der Grundlage eigentumsrechtlicher Fraktionierung
und Dezentralisierung untersucht und in Abschnitt VI eine SchluBbetrachtung anstellt.
II. Internalisierung ein- bzw. Inehrdimensionaler externer Effekte
Externe Effekte, die sich aus der übermâBigen Ausiibung eines Aktvitatstypus ergeben,
Iassen sich durch die Spezifizierung und personelle Zuordnung eines exklusiven Hand-
Iungsrechts internalisieren7 Eine derartige Externalitat wird als eindimensional bezeich-
net. Zur Illustration eignet sich das Beispiel des LJberfischens eines Teiches oder auch
das der Forderung von Erdol aus einer Erddlblase8.
Bestehen keine exklusiven Erddlfdrderungsrechte und fordern mehrere voneinander un-
abhângige Wirtschaftssubjekte Erddl aus derselben Erddlblase, so mindern sie einander
Wechselseitig die Ertrage, ohne die relative Knappheit des Erddlvorkommens (in situ) in
ihren individuellen Planen zu berücksichtigen Solange die Austibung von Aktivitatsty-
pen, die zu eindimensionalen Ljberfiillungsexternalitaten fiihren und jeweils durch die
Spezifizierung und personelle Zuordnung geeigneter Verfiigungsrechte internalisiert
7 Diese Erkermtnis wird im Ralimen der Property Rights Theory entwickelt. Die Anfhnge der Property Riglits
Theory gehen auf einen bedeutenden Aufsatz von Coase zuriick. Vgl. Coase [I960]. Zu einer ausftihrlichen
Auseinandersetzung mit dem Coase- Ilieorem vgl. Wegehenkel 1198()a]. Zum Coase-Theorem in Bezug auf
die Evolution des Marktsystems vgl. Wegehenkel [1980b], S. 9-14. Vgl. zur Property Rights Theory auch
Demsetz [1964], Alchian [1965], Demsetz 11966, 1967], Alchian; Demsetz [1972, 1973]. Furubotn und Pe-
jovich bieten mit ihreɪn Aufsatz einen instnιktiven Übcrblick iiber die Entwicklung der Property Rights
Theory'. Vgl. hierzu Fumbotn; Pejovich [1972]. Zur Iniuktsystemkonfonnen Institutionalisienmg von Verfii-
gungsrechten an Uniwelt vgl. Wegehenkel [ 19811. ∙
8 Vgl. zu Beispielen fiir eindiniensionale technologische externe EtTekte Wegehenkel [1991], S. 107 f. Die
bereits genannte Uberfischung Stehender Gew3sser durch ɪnehr als einen Fischer oder die Waldbeiiutzung
zu Jagd- oder Pilzesammelzwecken durch die Bewohncr anliegender Ortschaflen kann zιιr Verdeutlichimg
der Problematik eindimensionaler Iechnologischer exteπιer Effekte dienen, wobei die Fischgrttnde und
Waldgebiete als jeweils vollig rechtsfreie Raume Iinterstellt werden. Vgl. auch Wegehenkel [1986], S. 207
ff. `