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4. Zusammenfassung
Im Rahmen von Foderalismusdiskussionen wurde immer wieder eine Steuersatzautonomie für
die Lander gefordert, um ihnen eine Moglichkeit zur direkten Beeinflussung der Steuerein-
nahmen zu geben. Für diesen Fall ist eine Normierung des im Landerfinanzausgleich berück-
sichtigten Steueraufkommens notwendig. Dabei konnte das bei der Grunderwerbsteuer, für
die es seit 2007 eine Steuersatzautonomie gibt, angewendete Verfahren genutzt werden.
Vernachlassigt wurde bisher aber, dass die Bundeslander auch über die Zahl der landesspezi-
fischen Feiertage schon derzeit eine gewisse Einnahmenautonomie haben. Werden Feiertage
abgeschafft, so erhoht sich die Jahresarbeitszeit, was zu einer Verbesserung der Standortbe-
dingungen und folglich über vermehrte Investitionen auch zu mehr Steuereinnahmen führt.
Da im Landerfinanzausgleich die Leistungsfahigkeit der Lander moglichst genau erfasst wer-
den soll, ist eine Feiertagsbereinigung notwendig. Derzeit konnen die Lander noch mit Hilfe
landerspezifischer Feiertage ihre wahre Leistungsfahigkeit verschleiern, und somit ihre Zah-
lungen oder die empfangenen Leistungen optimieren. Dies ware zukünftig nicht mehr mog-
lich. Diese Verschleierung der Leistungsfahigkeit zeigt sich an der Veranderung der Finanz-
kraft bei Feiertagsbereinigung. Insgesamt kommt es zu einer rechnerischen Umverteilung des
Steueraufkommens in Hohe von 77,5 Mio. €. Allein den Landern Bayern und Baden-
Württemberg werden zusatzliche Einnahmen in Hohe von 36,7 Mio. € bzw. 31,5 Mio. € zuge-
rechnet. Im Gegenzug mindern sich die Einnahmen rechnerisch für Niedersachsen um 22,8
Mio. €. Diese Veranderung nur der Finanzkraft im Landerfinanzausgleich führt zu einer Er-
hohung der Abschopfungen in Bayern und Baden-Württemberg in Hohe von 47,1 Mio. € bzw.
41,9 Mio. € und zusatzlichen Zahlungen an Niedersachsen in Hohe von 32,3 Mio. €.
Für eine Feiertagsnormierung spricht zudem, dass derzeit die aufgrund einer Verringerung der
Feiertage erzielten Steuermehreinnahmen in voller Hohe in den Landerfinanzausgleich einge-
hen und die Finanzkraft des betrachteten Landes erhohen. Dies hatte zur Folge, dass entweder
die im Rahmen des LFA zu leistenden Zahlungen steigen oder die empfangenen Leistungen
sinken. Aufgrund der nominalen Abschopfungssatze von bis 75% der Finanzkraft(-anderung)
ist das finanzielle Interesse an einer Feiertagsabschaffung auβerst begrenzt. Es kommt somit
durch den LFA zu einer Verzerrung der Praferenzen der Politiker in Richtung Freizeit und
Feiertage. Ein feiertagsbereinigter LFA würde diese Verzerrung aufheben und den Politiker