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einnahmen zu erzielen, etwa um die Verschuldung zu vermindern und somit mogliche zu-
künftige Verschuldungsgrenzen (Sachverstandigenrat, 2007) einzuhalten. Alternativ konnten
die Lander auch versuchen, mit den erzielten Mehreinnahmen, die sich durch Abschaffung
der Feiertage ergeben, die Steuerbelastung der Unternehmen zu verringern. Die Stadtstaaten
konnten aufgrund der Identitat von kommunaler und staatlicher Ebene die sich aus der Feier-
tagsabschaffung ergebenden Steuermehreinnahmen zur aufkommensneutralen Senkung des
Gewerbesteuerhebesatzes nutzen. Die Flachenlander konnten ihren Gemeinden einen Zu-
schuss zur Senkung der Gewerbesteuerhebesatze zahlen, um so die nominale Belastung der
Unternehmen im jeweiligen Land für die Gemeinden aufkommensneutral zu verringern und
die Standortattraktivitat zu erhohen (Landtag des Saarlandes, 2000). Sollte im Rahmen der
Foderalismuskommission II (Deutscher Bundestag, 2006) eine Steuersatzautonomie der Lan-
der bei der Korperschaftsteuer eingeführt werden, konnte alternativ eine aufkommensneutrale
Senkung des Landeskorperschaftsteuersatzes vorgenommen werden. Letzteres wird hier un-
terstellt, wobei angenommen wird, dass auf Bund und Land jeweils eine Steuersatz von 7,5
Prozentpunkten in der Ausgangssituation entfallt.
Wird bei vorhandener Steuersatzautonomie der Landeskorperschaftsteuersatz von 7,5 Pro-
zentpunkten aufkommensneutral gesenkt, so vermindert sich die nominale Steuerbelastung.
Dies verbessert die Standortbedingungen, da die nominale Unternehmensteuerbelastung eine
Art Signalfunktion für den (inter-)nationalen Vergleich der Steuerbelastung hat (Bundesfi-
nanzministerium, 2006). Zudem zeigt sich, dass die nominale Steuersatzhohe auch maβgeb-
lich den effektiven Durchschnittssteuersatz beeinflusst (EU-Commission 2001, S. 5; Becker,
J. et. al. 2006). Bei diesem Indikator spielen - im Gegensatz zu den effektiven Grenzsteuer-
satzen - die ertragsunabhangige Belastung aber auch Abschreibungsreglungen eine relativ ge-
ringe Rolle (Spengel, C. u. Lammersen, L., 2001). Hinzu kommt noch, dass diverse empiri-
sche Untersuchungen einen Einfluss des nominalen Steuersatzes auf die in einem Land ver-
steuerten Gewinne feststellen (Hines, J. R.; Rice, E., 1994; Huizinga, H.; Laeven L., 2005
sowie Huizinga, H. et. al., 2006). Eine Senkung der nominalen Steuerbelastung verbessert da-
her die Standortattraktivitat und tragt langerfristig zu einer Erhohung der Bemessungsgrund-
lage bei.
zu einem Empfangerland.