Wirkung einer Feiertagsbereinigung des Länderfinanzausgleichs: eine empirische Analyse des deutschen Finanzausgleichs



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In Tabelle 3 werden die Lander mit Iandesspezifischen Feiertagen betrachtet sowie die Effek-
te, die aus einer Abschaffung dieser Feiertage entstehen konnen. Unterstellt wird ein mindes-
tens linearer Zusammenhang zwischen der Zahl der Arbeitstage und der Entwicklung der
Steuerbemessungsgrundlage. Durch die Abschaffung eines Feiertags erhoht sich folglich die
Steuerbemessungsgrundlage um den Wert, der zuvor durchschnittlich pro Tag erzielt worden
ist. Erfolgt keine weitere Verhaltensanpassung seitens des Bundeslandes (a), so erhohen sich
die Steuereinnahmen in den Landern um 0,25 Mio. € (Brandenburg) bis 98,5 Mio. € (Bayern).
Diese Steuermehreinnahmen konnen etwa zur Verringerungen der Verschuldung genutzt wer-
den. Alternativ bietet es sich an, den landesspezifischen Korperschaftsteuersatz zu senken (b).
In diesem Fall konnte die Belastung - ausgehend vom Landeskorperschaftsteuersatz in Hohe
von 7,5% - um bis zu 0,5 Prozentpunkte vermindert werden (Bayern). Ob diese Groβenord-
nung allerdings ausreicht, um tatsachlich Mehreinnahmen als Folge der Steuersatzsenkung zu
erreichen, dürfte zweifelhaft sein. Aufgrund der Normierung sowohl bei den Arbeitstagen als
auch bei den Steuersatzen ergeben sich kurzfristig keine direkten Veranderungen im Lander-
finanzausgleich. Die Mehreinnahmen aus der Feiertagsabschaffung verbleiben also beim je-
weiligen Land. Langerfristig konnte allerdings eine verringerte nominale Steuerbelastung für
zusatzliche Investitionen und Arbeitsplatze und damit ein hoheres Steueraufkommen sorgen,
was dann wiederum hohere Zahlungen oder geringere Leistungen im LFA zur Folge hatte.

Tabelle 3: Abschaffung landerspezifischer Feiertage und mogliche Mehreinnahmen oder auf-

kommensneutrale Korperschaftsteuersatzsenkung (in 1000. €)

Land (Zahl der
Feiertage)

Steuern auf Gewinn und Einkommen

Mehrein-
nahmen (a)

Korperschaft-
steuersenkung (b)

Status-quo

neu: 221 Tage

Baden-W.

(3)

5.940.827

6.022.581

81.754

7,14%

Bayern

(3)

6.938.551

7.034.036

95.485

7,01%

Brandenburg (1)

54.401

54.649

247

7,49%

Hessen

(1)

4.273.391

4.292.816

19.425

7,36%

Mecklenb.-

V. (1)

54.505

54.753

248

7,47%

NRW

(2)

8.920.955

9.002.425

81.470

7,16%

Rheinland-Pf. (2)

1.660.475

1.675.639

15.164

7,20%

Saarland

(3)

289.234

293.215

3.980

7,24%

Sachsen-A

(2)

127.361

128.524

1.163

7,44%

Sachsen

(2)

128.940

130.118

1.178

7,43%

Thüringen

(1)

65.331

65.628

297

7,47%



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