Nach der Einführung von Arbeitslosengeld II: deutlich mehr Verlierer als Gewinner unter den Hilfeempfängern



Nach der Einführung von Arbeitslosengeld II: Deutlich mehr Verlierer als Gewinner unter den Hilfeempfangern

Tabelle 4

Einkommensanderungen von 2004 bis 2005 bei ausgewahlten Haushalten1

Arbeitslosenhilfe2- und Sozialhilfe3-Bezieher

Nur Arbeitslosenhilfe-Bezieher2

Verlierer

Stabiles

Einkommen4

Gewinner

Verlierer

Stabiles

Einkommen4

Gewinner

Deutschland

Anteil in %

51

15

34

54

13

32

Veranderung des Nettoaquivalenzeinkommens

Arithmetisches Mittel in Euro

-3 248

-73

2 623

-3 332

-135

2 441

Median in Euro

-2 763

-34

1 815

-2 763

-101

1 585

Durchschnittliche relative Veranderung in %

-31

-1

40

-32

-1

36

Westdeutschland

Anteil in %

50

15

35

54

12

34

Veranderung des Nettoaquivalenzeinkommens

Arithmetisches Mittel in Euro

-3 375

-16

2 737

-3 574

-93

2 432

Median in Euro

-3 192

17

2 343

-3 314

-137

1 807

Durchschnittliche relative Veranderung in %

-33

0

39

-36

-1

35

Ostdeutschland

Anteil in %

53

14

33

55

14

31

Veranderung des Nettoaquivalenzeinkommens

Arithmetisches Mittel in Euro

-3 092

-153

2 463

-3 072

-173

2 452

Median in Euro

-2 242

-101

1 585

-2 121

-101

1 531

Durchschnittliche relative Veranderung in %

-29

-1

41

-28

-2

35

1 Ohne Berücksichtigung von Veranderungen der Haushaltsstruktur.

2 Ohne ehemalige Arbeitslosenhilfe-Bezieher, die im folgenden Jahr erwerbstatig geworden beziehungsweise in Rente gegangen sind.

3 Alle Sozialhilfe-Empfanger, die 2004 Sozialhilfe und im Jahr 2005 entweder Sozialhilfe oder ALG II erhalten haben.

4 Einkommensanderungen von weniger als 5 Prozent des Vorjahreswerts.

Quellen: SOEP; Berechnungen des DIW Berlin.

DIW Berlin 2007


hinnehmen, wahrend die Gewinner einen Zuwachs
von durchschnittlich 2 620 Euro erzielten.

In Westdeutschland ist der Anteil der Reformgewin-
ner mit 35 Prozent kaum hôher als in Ostdeutschland
(33 %) und entsprechend ist der Anteil der Verlierer
in Ostdeutschland nur etwas hôher (53 % gegenüber
50 %). Somit bestatigen die empirisch gemessenen
Einkommensanderungen zwar, dass Verluste in
Ostdeutschland haufiger auftreten, jedoch in einem
geringeren Maβ als von den Ex-ante-Simulationen
vorhergesagt. Die Studie von Becker und Hauser
erweist sich dabei als am treffsichersten.

Die Veranderung des Medians der Nettoaquivalenz-
einkommen zeigt, dass die durchschnittliche Erhô-
hung für die Reformgewinner in den alten Bundes-
landern starker ausfallt als in den neuen. Wahrend
Westdeutsche einen Zuwachs um 2 340 Euro erhal-
ten, liegt dieser für Ostdeutsche bei 1 590 Euro.

Die Ergebnisse nur für die Arbeitslosenhilfe-Be-
zieher und deren Angehôrige ahneln den für die
Gruppe der Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebe-
zieher dargelegten Resultaten. Hervorzuheben ist,
dass sich der Anteil der Verlierer bei Einbeziehung
der Sozialhilfe-Empfanger verringert (4 Prozent-
punkte in Westdeutschland und 2 Prozentpunkte in
Ostdeutschland).

Dass der Anteil der Verlierer der Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe deutlich hôher ist
als der Anteil der Gewinner, ist damit zu erklaren,
dass die frühere Arbeitslosenhilfe in ihrer Hôhe an
dem zuletzt verdienten Nettolohn ansetzte (einge-
schrankte Lebensstandardsicherung), wahrend sich
das ALG II an dem soziokulturellen Existenzmini-
mum ausrichtet. Dies führt dazu, dass Personen,
die Arbeitslosenhilfe oberhalb des festgelegten
Existenzminimums bezogen, Einkommensverluste
erleiden. Dagegen profitieren ehemalige Bezieher
von Arbeitslosenhilfe, die unter den Regelsatzen der
Sozialhilfe lag, von der Hartz-IV-Reform, wenn sie
die erganzende Sozialhilfe früher nicht in Anspruch
genommen haben.16

Dass die ostdeutschen Arbeitslosenhilfe-Bezieher
etwas haufiger von Einkommenseinbuβen betrof-
fen sind als die westdeutschen, kann zurückgeführt
werden auf die für das ALG II geltende verscharfte
Bedürftigkeitsprüfung,17 die sich unter anderem
auf die Erwerbseinkommen des Partners bezieht.
Da in Ostdeutschland nach wie vor eine hôhere

16 Zur Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfe vgl. Becker und Hauser,
a.a.O.; und Frick, J. R., Groh-Samberg, O.: To Claim or Not to Claim:
Estimating Non-Take-Up of Social Assistance in Germany and the Role
of Measurement Error. SOEPpaper No. 53, 2007.

17 Die Bedürftigkeitsprüfung beinhaltet unter anderem das Einkom-
men des (Ehe-)Partners des Leistungsempfangers. Wahrend unter dem
Arbeitslosenhilfe-Recht bei der Anrechnung des Erwerbseinkommens
des Partners ein Freibetrag in Hohe der hypothetischen Arbeits-
losenhilfe dieser Person eingeraumt wurde, erfolgt mit dem ALG II eine
volle Berücksichtigung des Einkommens oberhalb der Hinzuverdienst-
grenzen. Für weitergehende Informationen siehe Backer und Koch:
Absicherung bei Langzeitarbeitslosigkeit: Unterschiede zwischen
zukünftigem Arbeitslosengeld II und bisheriger Arbeitslosen- und
Sozialhilfe. Soziale Sicherheit 03, 2004, 88-94.

Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 50/2007

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