Nach der Einführung von Arbeitslosengeld II: Deutlich mehr Verlierer als Gewinner unter den Hilfeempfangern
Gruppen von Leistungsbeziehern
Zu den Arbeitslosen-Haushalten zahlen alle Personen, die
in einem Haushalt leben, in dem mindestens eine Person
mindestens sechs Monate lang wahrend des Jahres vor
der Erhebung als arbeitslos gemeldet war. Personen in
Sozialhilfe-Haushalten sind alle, die auf Haushaltsebene
angaben, diese Sozialleistung mindestens sechs Monate
im Vorjahr erhalten zu haben. Für die Zuordnung zur
Gruppe von Personen in Arbeitslosenhilfe-Haushalten ist
es notwendig, dass mindestens eine Person im Haushalt
mindestens sechs Monate lang diese Transferleistung
bezog und im Haushalt keine erganzende Sozialhilfe in
Anspruch genommen wurde.
Personen werden den Arbeitslosengeld-Haushalten
zugerechnet, wenn mindestens eine Person im Haus-
halt sechs Monate oder langer Arbeitslosengeld (ALG)
bekam und im Haushalt weder Arbeitslosenhilfe noch
Sozialhilfe bezogen wurde.1 Zu den unmittelbar von der
Reform Betroffenen, das heiβt Haushalten mit Bezug
von Arbeitslosengeld II (ALG II) werden alle Personen
gerechnet, die im Haushalt ALG II/Sozialgeld erhielten
und keine Sozialhilfe beanspruchten.
Haushalte ohne Leistungsbezug sind dadurch gekenn-
zeichnet, dass im Jahr vor der Erhebung weder Arbeitslo-
sengeld noch Arbeitslosenhilfe (beziehungsweise ALG-II)
noch Sozialhilfe langer als fünf Monate bezogen wurde.
Die so definierten Haushalte ohne Leistung sowie die
Arbeitslosengeld-, Arbeitslosenhilfe- bzw. ALG II- und
Sozialhilfe-Haushalte bilden eindeutig voneinander
abgegrenzte Gruppen und ergeben zusammen eine
reprasentative Stichprobe aller Privathaushalte in
Deutschland. Arbeitslosen-Haushalte sind davon abzu-
grenzen, da eine Arbeitslosigkeit auch vorliegen kann,
ohne dass Leistungen bezogen werden.
1 Zur einfacheren Handhabung wird im Folgenden die im Jahr
2005 zum Arbeitslosengeld I umbenannte Leistung weiterhin als
Arbeitslosengeld bezeichnet.
die oberen 10 Prozent der Einkommensverteilung
erhohte sich etwas (Tabelle 3). Bei einer getrennten
Betrachtung von West- und Ostdeutschland zeigt
sich, dass die Zunahme des mittleren Einkommens
komplett auf die westdeutsche Entwicklung zurück-
zuführen ist.
Das durchschnittliche aquivalenzgewichtete Pro-
Kopf-Einkommen war 2004 in Arbeitslosen-Haus-
halten mit rund 11 960 Euro um rund 7 000 Euro
niedriger als in Haushalten ohne Leistungsbezug.
Dabei war die Einkommenssituation in Haus-
halten von Arbeitslosengeld-Beziehern mit rund
14 490 Euro deutlich besser als in Haushalten, die
Arbeitslosenhilfe erhielten (10 310 Euro). Noch
ungünstiger war die Lage in Sozialhilfe-Haushalten.
Mit rund 9 450 Euro lag ihr verfügbares Pro-Kopf-
Einkommen im Jahr 2004 um fast die Halfte unter
dem Durchschnitt.
In Ostdeutschland standen Personen in Arbeitslosen-
Haushalten im Jahr 2004 rund 1 340 Euro weniger
zur Verfügung als in Westdeutschland. Bei Haushal-
ten, die Arbeitslosenhilfe bezogen, war das Einkom-
men in beiden Landesteilen dagegen ahnlich. Dabei
war aber die Spreizung im Osten groβer.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und So-
zialhilfe beeinflusst vor allem die Einkommen im
unteren Bereich der Verteilung. Wahrend sich der
Mittelwert von 2004 auf 2005 kaum verandert hat, ist
das Einkommen im ersten Dezil um rund 530 Euro
auf 7 370 Euro im Jahr 2005 gesunken (-7 %). Der
Rückgang war in Ostdeutschland starker ausgepragt
als im Westen.
Die deutlichsten Veranderungen ergaben sich für die
Personen in ehemaligen Arbeitlosenhilfe- und Sozi-
alhilfe-Haushalten. Da Sozialhilfeempfanger nach
der Reform in erwerbsfahige Personen (ALG-II-
Empfanger) und dauerhaft nicht erwerbsfahige Per-
sonen (weiterhin Sozilhilfeempfanger) aufgeteilt
wurden, haben sich die Gruppenzusammensetzun-
gen über die Zeit erheblich verandert. Daher sind
in Tabelle 3 für beide Jahre zum einen Sozialhil-
feempfanger und Arbeitslosenhilfe- bzw. ALG-II-
Empfanger sowohl getrennt als auch gemeinsam
ausgewiesen.
Das Einkommen der Personen in ALG-II-Haus-
halten lag 2005 deutlich unter dem der Personen
in Arbeitslosenhilfe-Haushalten im Jahr 2004. Vor
allem in Ostdeutschland erlitt diese Gruppe Einkom-
mensverluste. Im Durchschnitt standen dort einer
Person in einem ALG-II-Haushalt im Jahr 2005
8 840 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2004 waren es
für Personen in Arbeitslosenhilfe-Haushalten noch
10 390 Euro gewesen. Der Median - das Einkommen
der Person in der Mitte der Einkommensverteilung -
zeigt, dass auch in Westdeutschland das verfügbare
Einkommen dieser Gruppe gesunken ist. Dies ist
vor allem auf Einkommensreduzierungen im ersten
756 Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 50/2007