OSTEUROPA-INSTITUT REGENSBURG
Working Paper Nr.282
WTO wurde offiziell am 5. Februar 2008 abgeschlossen. Seit 16. Mai 2008 ist die Uk-
raine Mitglied der WTO.63 Damit ist der Groβteil der Zollschranken weggefallen und es
gelten für die Ukraine ebenfalls die Prinzipien der Nichtdiskriminierung, der Reziprozi-
tat und des Abbaus von Handelsschranken. Neben Zollen behindern aber auch nicht
tarifare Handelshemmnisse (NTBs = Non-tariff barriers to trade) die Integration in das
Welthandelssystem. Die Ukraine hat sich durch den Beitritt zur Welthandelsorganisati-
on dazu verpflichtet, keine diskriminierenden oder protektionistischen Maβnahmen an-
zuwenden. Allerdings existieren immer noch zahlreiche dieser Hemmnisse, welche vor
allem im Hinblick auf die Vereinbarungen mit der WTO und das geplante Freihandels-
abkommen mit der EU beseitigt werden müssen. In der Ukraine besteht vor allem in
folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:64
- Harmonisierung der Zertifikate und Standards: Die Ukraine sollte ihr System der
Zertifikate und Standards an die internationalen Normen und Anforderungen an-
passen. Die Übernahme von EU-Normen und Standards ist Voraussetzung für
den Zugang zum EU-Binnenmarkt, wie er im angestrebten FTA+ (siehe unten)
mit der Ukraine angeboten wird. Die Übernahme der Standards ist allerdings
auch recht teuer für die Betriebe. Eine gegenseitige Anerkennung der Standards
ware der kostengünstigere und politisch einfachere Weg, ist aber für einen Zu-
gang zum EU-Binnenmarkt kaum durchsetzbar.
- Vereinfachung und Harmonisierung der Zollabwicklung: Mit einer Anpassung
an internationale Standards konnten Verzogerungen bei der Zollabfertigung und
der Ausstellung von Dokumenten verhindert und die Abfertigung insgesamt ef-
fizienter und transparenter gemacht werden. Derzeit betragt die Dauer der Ab-
wicklung 31 Tage bei Exporten und 39 Tage bei Importen.
- Unterbindung der Wiederverwendung von quantitativen Exportbeschrankungen
und Exportsteuern: Diese Art von Maβnahmen werden in der Ukraine vor allem
im Bereich von landwirtschaftlichen Produkten und Rohstoffen angewandt. Dies
führt zu einem Verlust bei den Agrarproduzenten, bringt aber auch Probleme für
die, auf die ukrainischen Rohstoffexporte angewiesenen Lander mit sich.
Über diese Punkte hinaus, sind weitere Integrationsschritte notwendig, damit die Uk-
raine in vollem Umfang von der Eingliederung ins internationale Wirtschaftssystem
profitieren kann. Innerhalb der geplanten Freihandelszone mit der EU sollen 95% des
Güterhandels liberalisiert werden. Ausnahmen sollen für 5% der Güter gelten, insbe-
sondere für Agrargüter. Dies verhindert eine Integration in den EU-Agrargütermarkt.65
Der Grund hierfür sind die strengen hygienischen Bestimmungen für diese Güter in der
EU, die bisher von den ukrainischen Erzeugern nur unzureichend erfüllt werden kon-
nen. Aufgrund der Ausnahmeregelungen besteht für ukrainische Produzenten damit
zunachst kein Anreiz, sich an europaische Standards anzupassen.
63 Die Mitgliedschaft gilt auch als wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Freihandelsabkommen mit der
EU.
64 Blue Ribbon Analytical and Advisory Centre (2009a), S. 40ff.
65 Mit negativen Folgen für die Verbraucher, die nicht in den Genuss der Vorzüge des internationalen
Wettbewerbs (Preissenkung, Produktvielfalt) kommen.
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