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erhoben wurden und der Arbeitsmarktlage zum jeweiligen Eintrittszeitpunkt in die
Sozialhilfe schwankt. Erst mit Abstand folgen andere Bezugsursachen, wie familiâre
Gründe, unzureichendes Erwerbseinkommen oder Warten auf Rentenleistungen (Golsch
1999; Leisering 1998).
In diesen regional begrenzten Studien zeigen sich u.a. auch deutliche Ost-West-
Unterschiede. So spielt Arbeitslosigkeit in den neuen Bundeslândern eine noch groβere
Rolle als Einstiegsgrund als in den alten. Und auch der Anteil der "working poor" - hier
sind nur die ansâssigen Personen im erwerbsfâhigen Alter berücksichtigt - ist in Halle
(Saale) mit 15 Prozent deutlich groβer als in Bremen. In Ost wie West handelt es sich dabei
vor allem um Familien mit Kindern und um allein Erziehende (Golsch 1999; Buhr u.a.
1998).
Nachdem Arbeitslosigkeit als entscheidende Einstiegsursache in Sozialhilfe identifiziert
werden konnte, stellt sich die Frage, ob der Arbeitsmarkt auch die wichtigste Ausstiegs-
chance bietet. Bei der Quantifizierung der Ausstiegsursachen sind wir auf lokal begrenzte
Studien angewiesen.7 Auch hier macht sich ein Ost-West-Unterschied bemerkbar: Führen
in Bremen mehr als ein Viertel der Wege aus der Sozialhilfe für Personen im
erwerbsfâhigen Alter in den Arbeitsmarkt (entweder durch die Aufnahme einer
Erwerbstâtigkeit oder seltener durch Einkommenserhohung),8 so sind dies in Halle lediglich
etwa 14 Prozent. In Halle überwiegen die Übergânge in vorrangige Leistungen - vor allem
Leistungen der Arbeitsverwaltung - die Übergânge in Beschâftigung bei weitem.
In den neuen Bundeslândern spielt Arbeitsaufnahme somit eine geringere, Einsetzen
vorrangiger Leistungen eine groβere Rolle als im Westen (Rentzsch/Buhr 1996: 13; Buhr
u.a. 1998: 299). Auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt zeigt sich daher eine problematische
Diskrepanz zwischen der hâufig auftretenden Einstiegsursache Arbeitslosigkeit bei
vergleichsweise wenigen Übergângen aus der Sozialhilfe in den Arbeitsmarkt. Bei
immerhin rund jedem Fünften (Halle) bzw. gut jedem Zehnten (Bremen) Abgânger aus der
Sozialhilfe wird "keine weitere Vorsprache" als Beendigungsgrund angegeben. In diesen
Fâllen bleibt im Dunkeln, ob sich hinter dem Ende des Hilfebezugs die Aufnahme einer
Erwerbstâtigkeit verbirgt oder welche anderen Ursachen für den Rücktritt verantwortlich
sind (Gangl 1998; Buhr u.a. 1998; Rentzsch 2000).
7 Nur in den Bremer und Haller Analysen der Sozialhilfeakten werden Ausstiegsursachen
systematisch erfasst. Die Bielefelder Sozialhilfedatenbank weist Ausstiegsursachen nicht aus.
8 Im einzelnen wurden 21 Prozent der Sozialhilfeepisoden ansâssiger Antragsteller im Alter
zwischen 18 und 59 Jahren in der Zugangskohorte 1989 durch Arbeitsaufnahme im ersten
Arbeitsmarkt beendet, 2,8 Prozent durch hoheres Erwerbseinkommen und 3,3 Prozent durch
sozialversicherungspflichtige Beschâftigung im Rahmen der Hilfe zur Arbeit. Etwa ein Drittel der
Bezugszeitrâume endete durch Einsetzen vorrangiger Leistungen (Gangl 1998: 220).