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2000 etwa 40 Prozent der Bedarfsgemeinschaften seit maximal einem Jahr im Bezug, 15,3
Prozent bezogen seit mehr als fünf Jahren Sozialhilfe. Die durchschnittliche bisherige Dauer
der Hilfegewahrung betrug 31,4 Monate (Statistisches Bundesamt 2002: 32f.).9
Bei Querschnittdaten stellen sich zwei Probleme (vgl. zur Aussagekraft von
Querschnitterhebungen Buhr 1995: 65 ff.): Auf der einen Seite konnen sie die Bezugsdauer
nur bis zum Stichtag der Erhebung abbilden. Sie enthalten somit keine abgeschlossenen
Bezugszeitraume. Dies bedeutet, dass auf dieser Datengrundlage gar keine Aussagen über
das Ende bzw. die Gesamtdauer des Sozialhilfebezugs gemacht werden konnen und die
Dauer vermutlich immer unterschatzt wird. Hinzu kommt, dass in der amtlichen Statistik nur
der letzte ununterbrochene Bezugszeitraum betrachtet, die Moglichkeit, dass Haushalte
wiederholt im Sozialhilfebezug stehen konnen, also nicht beachtet wird.
Auf der anderen Seite wird bei Querschnitterhebungen nicht die Bezugsdauer aller moglichen
Sozialhilfebeziehenden untersucht, sondern nur die einer bestimmten, zeitlich selektiven
Gruppe: eben alle Falle, die zu einem bestimmten Stichtag Sozialhilfe beziehen. Hierdurch
werden Beziehende mit langeren Sozialhilfedauern überreprasentiert, denn Langzeitbezieher
haben eine groβere Chance als Kurzzeitfalle, zu jedem beliebigen Zeitpunkt in eine
Stichprobe einbezogen zu werden.
Eine Querschnittuntersuchung ist also nicht reprasentativ für die Erfahrung all derer, die je
mit Sozialhilfe oder Armut in Berührung kommen. Es ware falsch, von den Merkmalen
aktuell Sozialhilfebeziehender auf andere Gruppen - besonders solche mit bereits abge-
schlossenem Bezug - zurnckzuschlieβen und Ergebnisse von Querschnitterhebungen zur
Dauer und zu sozialen Aspekten des Sozialhilfebezugs über alle Gruppen hinweg zu verallge-
meinern. Eine Querschnitterhebung ist geeignet, die aktuelle, fiskalische und auch
administrative Belastung aufzuzeigen. Eine solche Sichtweise vollzieht also eher den Blick
der Verwaltung auf Armut nach.
Will man das gesamte Spektrum von Wegen in die, durch die und aus der Sozialhilfe
erfassen und in Erfahrung bringen, wie lange Sozialhilfe typischerweise in Anspruch
genommen wird und wie sich Kurz- und Langzeitbezug verteilt, ist eine Langsschnittunter-
9 Diese Angaben beziehen sich auf die Dauer des letzten zusammenhangenden, ununterbrochenen
Bezugszeitraums für die Bedarfsgemeinschaft in der vorliegenden Zusammensetzung, also die
"Anzahl der Monate zwischen dem Beginn der Leistungsgewahrung an die Bedarfsgemeinschaft
und dem Berichtszeitpunkt. MaBgeblich ist dabei die Dauer, mit der die Bedarfsgemeinschaft in
der Zusammensetzung zum Berichtszeitpunkt die Hilfe erhalt" (Statistisches Bundesamt 2002:
48). Zusatzlich wird in der Statistik die "bisherige Dauer der ununterbrochenen Hilfegewahrung
an mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft" ausgewiesen, um der Tatsache Rechnung zu
tragen, dass es haufig zu Ànderungen in der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft kommt,
etwa durch Heirat, Trennung oder Tod. Die durchschnittliche bisherige Dauer der
ununterbrochenen Hilfegewahrung an ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft lag Ende 2000 bei
40,7 Monaten (Statistisches Bundesamt 2002: 35).