Aktive Klienten - Aktive Politik? (Wie) Läßt sich dauerhafte Unabhängigkeit von Sozialhilfe erreichen? Ein Literaturbericht



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3.2 Wirkungen kommunaler Ausstiegsforderung

In den letzten Jahren haben insbesondere die Kommunen verstarkt Anstrengungen
unternommen, Sozialhilfebeziehende von der Staatlichen Hilfe unabhangig zu machen.
Stand früher die Zahlung von Geldleistungen im Vordergrund, legen die Sozialamter
mittlerweile den Schwerpunkt zunehmend auf "Aktivierung": Unter dem Leitgedanken
"Fordern und Fordern" geht es darum, Selbsthilfe- und Entwicklungspotenziale zu
erkennen und zu starken und die Betroffenen nach Moglichkeit in den (ersten) Arbeitsmarkt
zu integrieren. In den letzten Jahren wurden die verschiedenen Angebote bzw. Maβnahmen
zur Forderung der Arbeitsaufnahme nicht nur quantitativ ausgeweitet, sondern auch
qualitativ weiterentwickelt. Illustrieren lasst sich dies z.B. an der Entwicklung des
Instruments "Hilfe zur Arbeit", das zunachst sehr selten eingesetzt wurde und vorrangig
dazu diente, die Arbeitsfahigkeit der Hilfebeziehenden zu testen, wobei die einfachen
Tatigkeiten zumeist mit einer Mehraufwandsentschadigung abgegolten wurden. In den
1990er Jahren erfolgte neben dem massiven quantitativen Ausbau der Maβnahmen auch ein
qualitativer Wandel, indem verstarkt sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhaltnisse
geschaffen wurden, die in groβerem Maβe arbeitsmarktrelevante Qualifikationen vermitteln
(vgl. Schridde/Lamping 1999).

Grundsatzlich lassen sich drei Schwerpunkte kommunaler Maβnahmen unterscheiden:
Qualifizierung, Beschaftigung (auf dem zweiten Arbeitsmarkt) und Direktvermittlung in den
ersten Arbeitsmarkt. Entsprechend reicht das Spektrum der Programme und Maβnahmen
von Bewerbungstraining und Orientierung über gemeinnützige Arbeit ohne Arbeitsvertrag
bis hin zu sozialversicherungspflichtiger Beschaftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt,
Zusammenarbeit mit privaten Vermittlungsagenturen und Lohn(kosten)zuschüssen (vgl. als
Überblick über Schwerpunkte und Formen von Maβnahmen Hackenberg 1995;
Hackenberg/Wagner 1996; Empter/Frick 1999; Fuchs/Schulze-Boing 1999). Zugleich
werden auch neue Kooperationsformen (z.B. Zusammenarbeit zwischen Sozialamt und
Arbeitsamt)30 sowie Fallmanagement, Hilfeplanung und neue Beratungskonzepte eingeführt
(Kontz 1999a, b, 2000; Urban 1999).

30 Vgl. das Projekt "MoZArT" (Modellprojekt zur Zusammenarbeit von Arbeitsamtern und
Sozialamtern,
www.bma-mozart.de) sowie den Bericht "Kooperation statt Konkurrenz" der
Bertelsmann Stiftung (download unter:
www.bik-projekt.de/pages/infopool.html). Vgl. auch die
nordrhein-westfalischen Modellprojekte "Sozialbüros" und "Sozialagenturen" sowie das
Pilotprojekt "Integrierte Hilfe zur Arbeit" (Informationen unter:
www.masqt.nrw.de/soziales/sicherung/sozialhilfe/ sozialhilfe.html).



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