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in prekare Beschaftigungsverhaltnisse. So ermittelte Jacobs (1996: 42) für Bremen, dass
mehr als 40 Prozent der ehemaligen Teilnehmer an Hilfe zur Arbeit-MaBnahmen, die
Arbeit gefunden hatten, im Anschluss einen befristeten Arbeitsvertrag hatten. Erneute
Arbeitslosigkeit und erneuter Sozialhilfebezug sind somit nicht ausgeschlossen. Besonders
gute Chancen, nach Abschluss der MaBnahme in den Arbeitsmarkt integriert zu werden,
haben Personen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie Personen, die in eine
Familie eingebunden sind (vgl. Jacobs 2000: 78 f.).
Direktvermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und Lohnkostenzuschüsse
Neben individuellen Faktoren hangt der Integrationserfolg offenbar auch von der Art der
MaBnahmen ab, wobei Lohnkostenzuschüsse und Direktvermittlung in den ersten
Arbeitsmarkt offenbar erfolgreicher sind als geforderte Beschaftigung auf dem zweiten
Arbeitsmarkt.36 So lag die Übergangsquote in den ersten Arbeitsmarkt in Schleswig-
Holstein "zwischen etwa 15-20 Prozent der Teilnehmer bei MaBnahmen im zweiten
Arbeitsmarkt, bei 50 bis 60 Prozent im Rahmen der Direktvermittlung und bis zu 100
Prozent bei Lohnkostenzuschüssen" (Deutscher Bundestag 2000: 10).37 Ergebnisse aus
Bremen zeigen, dass Lohnkostenzuschüsse nach § 19 Abs. 1 BSHG zu wesentlich besseren
Integrationserfolgen führen als Arbeitsvertrage nach § 19 Abs. 2 Alternative 1 (Lüsebrink
u.a. 2001): Wahrend Beschaftigte mit Lohnkostenzuschüssen nach MaBnahmenende zu 60
Prozent beschaftigt waren (davon 49 Prozent unbefristet), die meisten durch
Weiterbeschaftigung im geforderten Betrieb, gilt dies nur für zehn Prozent der Teilnehmer
an der Vertragsvariante. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die beiden Programmtypen
an unterschiedliche Gruppen von Beschaftigten richten: "Das
Lohnkostenzuschussprogramm für Arbeitsplatze in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes und
das Programm der VertragsmaBnahmen bei gemeinnützigen Beschaftigungstragern zielt
idealtypisch auf unterschiedliche Gruppen arbeitsloser Sozialhilfeempfanger. Ersteres
richtet sich an Menschen, die grundsatzlich unmittelbar oder nach einer Kurzqualifikation
auf dem regularen Arbeitsmarkt einsetzbar sind, die aber wegen ihrer tatsachlichen oder
vermeintlichen Defizite dem Arbeitgeber gegenüber einen ,Türoffner’ benotigen. Dieses
erfolgt durch die passgenaue Vermittlung in Analogie zum Maatwerk-Ansatz oder durch
des Modellprojekts "Entwicklungs- und Vermittlungs-Assistenz" (EVA). Es zeigte sich, dass die
Teilnehmer an EVA nicht dauerhafter in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden als die
Kontrollgruppe.
36 Kaum Chancen auf anschlieβende Beschaftigung haben offenbar Teilnehmer an MaBnahmen der
Mehraufwandsvariante (Deutscher Bundestag 2000: 21). Dies deckt sich mit den oben
dargestellten Ergebnissen von Buhr u.a. (1998).
37 Beim Hamburger Maatwerk-Pilotprojekt betrug die Vermittlungsquote bezogen auf 1854 in die
Vermittlungsaktivitaten einbezogene Personen zwischen 1996 und 1998 34 Prozent
(Brockmoller/Nahr 2001: 20). Als weiterer "positiver Nebeneffekt" wurde gewertet, dass 191
Personen in berufliche Weiterbildung und 47 Personen in eine Beschaftigungsmaβnahme
übergingen.