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allerdings noch keine Ergebnisse vor.44 Ebenso sollen die Nettobeschaftigungseffekte und
gesamtwirtschaftlichen Wirkungen des Sonderprogramms CAST45 (Mainzer Modell, SGI-
Modell) über Vergleiche mit Regionen, die nicht an dem Programm teilnehmen, ermittelt
werden. Der bislang vorliegende Zwischenbericht lasst noch keine Aussagen über
Beschaftigungschancen im Anschluss an die Teilnahme oder Eingliederungserfolge zu
(Bittner u.a. 2001).
3.3 Empfehlungen zur Weiterentwicklung sozialpolitischer
Maβnahmen
Auch wenn die Evaluation der kommunalen BeschaftigungsmaBnahmen noch nicht
besonders ausgereift ist und es sich haufig um lokal begrenzte Studien handelt, kann man
doch die grundsatzliche Schlussfolgerung ableiten, dass Qualifizierung und
Direktvermittlung in den ersten Arbeitsmarkt offenbar Erfolg versprechende Strategien
sind, um Personen von Sozialhilfe unabhangig zu machen. Inwieweit es sich um dauerhafte
Unabhangigkeit handelt bzw. unter welchen Voraussetzungen diese erreicht wird, kann
anhand der vorliegenden Studien allerdings noch nicht beantwortet werden.
Als Voraussetzung für den Erfolg von MaBnahmen wird haufig auf die Notwendigkeit der
Kooperation verschiedener Stellen auf regionaler Ebene hingewiesen (z.B. Steindorf 2001).
Was den Zeitpunkt des Einsetzens der MaBnahmen angeht, so weisen die Ergebnisse aus
Wiesbaden darauf hin, dass die Praxis vieler Kommunen, sich auf den Einstiegszeitpunkt in
die Sozialhilfe zu konzentrieren, moglicherweise kontraproduktiv ist: "Die recht hohen
Ausstiegsquoten erfolgreicher Selbsthilfe in den ersten Bezugsmonaten belegen eher die
Wiesbadener Praxis, den Neuantragstellern auf Hilfe zum Lebensunterhalt zunachst etwas
Zeit (in der Regel drei Monate) einzuraumen, selbst einen Arbeitsplatz oder andere Formen
der Existenzsicherung zu finden, anstatt mit Programmen wie ,Arbeit sofort’
Mitnahmeeffekte in erheblichem Umfang zu produzieren" (Brennecke u.a. 2001a: 31).
Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Vermittlung eines Jobs "um jeden Preis"
Abstiegsspiralen verstarkt werden.46
44 Vgl. Dann u.a. 2001 sowie Kirchmann u.a. (2002 a, b).
45 Die Abkürzung CAST steht für "Chancen und Anreize zur Aufnahme
sozialversicherungspflichtiger Tatigkeiten".
46 So die Ausführungen von Claus Reis auf der Tagung "Der aktivierende Sozialstaat. Chancen und
Grenzen" am 6.9.2001 in Bremen. Claus Reis stellte zwei Typen des Fallmanagements vor. "Bei
Typ A stehe die materielle Existenzsicherung im Vordergrund. Sie diene zur Absicherung und
schaffe für die Betroffenen Ruhe und Sicherheit, um überhaupt Perspektiven für die Zukunft
entwickeln zu konnen. Bei Typ B stehe ,Arbeit’ im Zentrum der Bemühungen. Diese führe für
Berater und Klienten zu erhohtem Zeit- und Vermittlungsdruck. Die Vermittlung in prekare
Beschaftigungsverhaltnisse werde so eher gefordert als vermieden, was gerade bei jungen
Arbeitslosen zu instabilen Erwerbskarrieren führe" (Schwarze 2001: 24). Bei Jugendlichen sollte