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jedoch noch weitgehend unbekannt42 und auch die Dauerhaftigkeit des Ausstiegs ist kaum
ein Thema.
Hinzu kommt, dass die meisten vorliegenden Studien mit methodischen Mangeln behaftet
sind. In den meisten Studien wird der Verbleib der Teilnehmer nach Maβnahmenende oder
einige Zeit nach Abschluss der Maβnahme betrachtet. Damit lasst sich letztlich nichts über
die tatsachliche Wirkung der MaBnahme aussagen, da nicht bekannt ist, wie viele Personen
auch ohne die MaBnahme eine Stelle gefunden hatten. "Um den reinen Effekt der Hilfe zur
Arbeit zu ermitteln, also um zu erfahren, um wie viel der Übergang in Arbeit durch die Hilfe
zur Arbeit erhoht oder beschleunigt wird, müsste man den Anteil derjenigen kennen, die von
selbst wieder eine Stelle finden würden. Entsprechende Untersuchungen gibt es leider nicht.
Immerhin weiβ man aus verschiedenen früheren Untersuchungen, dass ein Teil der
arbeitslosen Sozialhilfeempfanger von selbst die Sozialhilfe wieder verlasst und eine Stelle
findet" (Jacobs 2000: 81). "Um den Grad zu bestimmen, in dem die Arbeitsmarktintegration
und Überwindung der Sozialhilfebedürftigkeit der Teilnehmer auf die Teilnahme an der
Hilfe zur Arbeit zurückgeführt werden kann, muss man wissen, was mit
Sozialhilfeempfangern spater geschieht, ohne dass sie an einer Maβnahme der Hilfe zur
Arbeit teilgenommen haben, d.h. man muss den Verbleib der Teilnehmer mit dem Verbleib
anderer Sozialhilfeempfanger vergleichen, die nicht bei der Hilfe zur Arbeit berücksichtigt
werden" (81). Die meisten Verbleibsanalysen arbeiten allerdings ohne eine solche
Kontrollgruppe.43
Im Rahmen des Einstiegsgelds Baden-Württemberg und des hessischen Kombilohns, die
auf Arbeitnehmerzuschüssen nach dem BSHG aufbauen, sind aussagekraftige
Evaluationsstudien mit Kontrollgruppen und sozialen Experimenten geplant. Es liegen
42 Hierbei sind auch Selektionseffekte zu berücksichtigen. So berichten Priester und Klein (1992)
für Bremen, dass eine Tendenz bestand, "Klienten mit besonderen und zusatzlichen
Schwierigkeiten nicht in die Auswahl derjenigen mit einzubeziehen, die mit befristeten
Arbeitsverhaltnissen rechnen konnen" (209).
43 Ausnahmen bilden die bereits erwahnten Studien von Jerger u.a. (2001) zur Evaluation der
Mannheimer Vermittlungsagentur und von Burmann u.a. (2001) zur Evaluation von
Ausstiegsberatung. Diese Studien kommen zu dem Ergebnis, dass von den neu eingeführten
Maβnahmen ein zusatzlicher Effekt ausgeht. Überdies haben Trube und Luschei (2000, 2001) in
der Evaluation der Entwicklungs- und Vermittlungs-Assistenz (EVA) experimentelle Verfahren
angewendet, um den Programmeffekt der Maβnahmen auf die Eingliederung der Teilnehmer in
den ersten Arbeitsmarkt zu messen. Kontrar zu den zuvor genannten Studien zeigte sich keine
kurzfristige Verbesserung der Vermittlungsquote, dagegen konnte beobachtet werden, dass die
EVA-Teilnehmer ein Jahr nach Maβnahmeende etwas haufiger in Arbeit standen als
Nichtteilnehmer. Die schlechteren kurzfristigen Ergebnisse konnten darauf zurückzuführen sein,
dass überwiegend Personen, die lange Zeit in Sozialhilfe standen, in das Programm aufgenommen
wurden und bei dieser Klientel intensivere Maβnahmen ergriffen werden müssen, um
Unabhangigkeit von Sozialhilfe zu erreichen. Eine wichtige Lehre aus dieser Studie ist aber v.a.,
dass ein langerer Betrachtungszeitraum erforderlich ist, um die (Beschaftigungs-)Effekte
institutioneller Hilfen zu ermitteln.