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An dieser Stelle setzt die neue Studie "Verlaufs- und Ausstiegsanalyse Sozialhilfe" an, in
deren Mittelpunkt die Nachhaltigkeit von Ausstiegen aus der Sozialhilfe steht. Ausstiege
aus der Sozialhilfe konnen zunachst nach der Art des Ausstiegs, nach dem
(voraussichtlichen) zeitlichem Verlauf und nach dem Grad der Unabhangigkeit von
staatlichen Transferleistungen unterschieden werden.
Art des Ausstiegs
Nach der Ursache fur das Ende des Sozialhilfebezugs konnen insbesondere
arbeitsmarktinduzierte Ausstiege (Aufnahme einer Erwerbstatigkeit, zeitliche Ausweitung
von Arbeit oder finanzielle Verbesserung der Vergutung des Hilfeempfangers oder eines
Haushaltsmitglieds), Ausstiege in vorrangige Sicherungssysteme (Leistungen der
Arbeitsverwaltung sowie Einsetzen von Rentenzahlungen) sowie Ausstiege durch
Veranderungen der Haushaltszusammensetzung, etwa Heirat oder Auszug von Kindern,
unterschieden werden.
Je nachdem, ob der Ausstieg mit oder ohne institutionelle Hilfen, z.B. Ausstiegsberatung,
Qualifizierungsmaβnahmen oder Lohnkostenzuschusse erfolgt, kann zudem von
institutionell induzierten oder selbstinduzierte Ausstiegen gesprochen werden.
Zeitlicher Verlauf des Ausstiegs
Hier kann man grob eine Unterscheidung in zwei Kategorien vornehmen. Neben einer
dauerhaften Beendigung des Hilfebezugs ist ein lediglich vorubergehender Ausstieg
moglich, bei dem es nach kurzerer oder langerer Unterbrechung zu erneutem
Sozialhilfebezug kommt.
Grad der Unabhangigkeit von Sozialhilfe
Beim Grad der Unabhangigkeit von Sozialhilfe kann danach gefragt werden, welche
Einkommenspositionen nach dem Ende des Sozialhilfebezugs erreicht werden, d.h. ob ein
Ausstieg lediglich in sozialhilfenahe Einkommensbereiche erfolgt oder ein Einkommen
erreicht wird, das weit uber der Sozialhilfegrenze liegt.
Insgesamt stehen damit folgende Fragen im Mittelpunkt des Projekts:
• Wie lange bleiben ehemals Hilfebeziehende unabhangig von staatlicher Sozialhilfe (=
Dauer der Unabhangigkeit von Sozialhilfe)?
• Wovon hangt es ab, ob ehemals Sozialhilfebeziehende erneut Sozialhilfe beantragen
mussen oder aber dauerhaft unabhangig von Sozialhilfe bleiben (= Ursachen für
wiederholten Bezug)?