Entscheidet sich der langfristig orientierte Investor für eine lange Laufzeit der Kapi-
talanlage, so geht er implizit davon aus, dass die offerierte Markt-Risikopramie (Delta-
Ertrag) das Risiko der Zinssatzerhohung wahrend der Kapital- und Zinsbindungsdauer
überschatzt. Bei einer normalen Renditestrukturkurve ist dies der Fall, wenn die zukünf-
tigen Kassazinssatze unter den impliziten Terminzinssatzen der aktuellen Renditestruk-
turkurve liegen. Im umgekehrten Fall, bei der Entscheidung für kurze Laufzeiten der
Kapitalanlage, unterstellt der Investor, dass die Markt-Risikopramie den tatsachlichen
Anstieg der Kassazinssatze unterschatzt und insofern die zukünftigen Kassazinssatze
über den impliziten Terminzinssatzen liegen.
Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht die Entscheidungssituation des Investors: Bei
gegebener Renditestrukturkurve kann ein Investor mit einem Anlagehorizont von 10
Jahren in eine zehnjahrige Anleihe (Alternative A) mit einem Kassazinssatz von 3,49
Prozent oder in der Erwartung eines zukünftigen Zinsanstiegs in eine zweijahrige Anlei-
he mit einem Kassazinssatz von 1,38 Prozent und in zwei Jahren in eine achtjahrige
Anleihe (Alternative B) investieren.
Tabelle 1: Gegebene Renditestruktur:
Laufzeit__________ |
__________Rendite________________ |
_____2 Jahre__________ |
___________r0,2 = 1,38%_____________ |
______8 Jahre__________ |
___________ro,8 = 3,2%_____________ |
10 Jahre__________ |
___________ro,ιo = 3,49%____________ |
Die vom Markt offerierte Risikopramie für eine Verlangerung der Laufzeit um 8
Jahre (von 2 auf 10 Jahre) betragt 2,11 Prozentpunkte. Mit dem impliziten Terminzins-
satz r2,10 lasst sich errechnen, bei welchem zukünftigen Kassazinssatz Alternative A und
B den gleichen Ertrag aufweisen würde. Die Wahl einer kurzen Laufzeit (Alternative B)
lohnt sich nur, wenn in zwei Jahren der achtjahrige Kassazinssatz von derzeit 3,2 Pro-
zent über dem impliziten Terminzinssatz r2,10 von
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