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1,034910 |
r2,10 = A |
T-0Ï38- 1 4'°2 |
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liegt. Schatzt der Investor einen Anstieg des achtjâhrigen Kassazinssatzes von mehr als
0,82 Prozentpunkten in den nachsten zwei Jahren als realistisch ein, so entscheidet er
sich für Alternative B. Ansonsten wahlt er Alternative A. Die Differenz von 0,82 Pro-
zentpunkten zwischen dem impliziten Terminzinssatz von r2,10 =4,02 Prozent und dem
gegenwartigen Kassazinssatz einer achtjahrigen Anleihe von r0,8 = 3,2 Prozent wird so-
mit zur zentralen Entscheidungsvariable für den Investor.
Das Entscheidungsproblem des Investors lasst sich wie folgt formalisieren: Ein In-
vestor bevorzugt eine langlaufende Anleihe mit der Laufzeit n alternativ zu einer kurz-
laufenden Anleihe mit Laufzeit j, wenn er erwartet, dass der zukünftigen Kassazinssatz
ʃ'o,(n-/) in n-j Jahren unter dem impliziten Terminzinssatz rʃ,n-' liegt. Es gilt:
r0,(n-√) <r∕,n-√
daraus folgt,dass [(1 + ro,7∙)7 ×(1 + ro,(n-j))" 7] <ro,n
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Grundsatzlich wird ein Investor eher zur Laufzeitverlangerung (Laufzeitverkürzung)
seiner Kapitalanlage tendieren, je groβer (geringer) die Differenz zwischen den aktuellen
Kassazinssatzen und den impliziten Terminzinssatzen ist. Denn je groβer die Differenz
ist, desto eher besteht ein Risikopuffer gegenüber einem moglichen Zinsanstieg.
3.2 Die Perspektive des Finanziers
Wie zuvor erwahnt unterscheiden sich Investition und Finanzierung lediglich im Vor-
zeichen des zukünftigen Zahlungsstroms. Dieser Unterschied im Vorzeichen führt aber
dazu, dass sich der zuvor für Investitionen (Aktivseite) erlauterte Zusammenhang zwi-
schen Risiko, Ertrag und Wahl der Laufzeit für die Finanzierung (Passivseite) genau
spiegelbildlich darstellt. Der Finanzier mochte unter Abwagung des Risikos einen mog-
lichst niedrigen Zinssatz für die langfristige Kapitalbeschaffung zahlen. Bei einem nor-
malen Verlauf der Renditestrukturkurve besteht somit ein Anreiz, die Laufzeit der Kre-
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