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sche Effizienz zu verzichten, als eine Ànderung der Grundwerte zu akzeptieren"
(ebenda, S. 105). Die (Überlebens-)Gefahr eines derartigen Strukturbruchs ist
nach JANTSCH (1992) auch dann gegeben, wenn Gesellschaften, statt
autonom Werte zu schaffen, mit Wertvorstellungen und entsprechenden
Konsummustern, die ihre eigenen Wirtschaftlichen Mdglichkeiten Obersteigen,
"beɪiefert" werden: "Die Weitgehende Ausrichtung der Produktion der
Entwicklungslander auf westliche Bediirfnisse führt ebenso wie ihre Unflexible
Anwendung westlicher Techniken und politischer Modelle zu einer immer
prâkereren Situation. Viele Lânder, auch manche westliche Industrielander, kôn-
nen sich nicht selbst ernâhren" (S. 354/55).
In Verbindung damit sind die durch politische Prozesse gesetzten institutionell-
rechtlichen Regelungen, in denen sich Strukturen manifestieren (siehe oben) zu
sehen. Für biologische Système, aber mit Blick auf "Zivilisationen" hat RIEDL
1975 vier Ordungsmuster herausgearbeitet: "Normen und Interdependenzen,
aber auch hierarchische Dependenz und Tradierung" (S. 323). Sie sind für ihn
zugleich die inneren Selektionsbedingungen in Form der "Einengung des
Realisierten gegenüber dem Moglichen" (ebenda, S. 152); wird diese innere
Selektion eigengesetzlich zunehmend "starrer und vom Wechsel der
Auβenbedingungen immer weniger berührt" (ebenda, S.293 - Hervorhebung
d.A.), führt dies zu Llberdetermination bzw. (Jberselektion mit dem Ergebnis,
daβ das System durch die sich (unbeachtet) wandelnde Umwelt früher oder
spâter nicht mehr toleriert wird: "Der Mechanismus der biologischen Evolution
erklârt uns, warum die Selektionsbedingungen des inneren Milieus (der Système
selbst) jede Abweichung vom etablierten Muster erschwert; aber ebenso,
warum erstarrte Système nun von den Selektionsbedingungen des auβeren
Milieus nicht mehr toleriert werden" (ebenda, S. 221).
Die Erkenntnisse von RIEDL Iassen es auch für Wirtschaftssysteme zweckmaβig
erscheinen, zwischen einem inneren und einem auβeren Selektionstest zu
Unterscheiden. Als innerer Selektionstest kann die Bewertung der
Systemelemente unter BerOcksichtigung der im System selbst Iiegenden
Bedingungen bezeichnet werden, wie sie vor allem durch die institutionell-
rechtlichen Regelungen beeinfluβt sind; man denke an verfassungsmaβig
verankerte Normen des Zusammenlebens, an das Wettbewerbsrecht, an die
Verteilung von (privaten versus Offentlichen) Eigentums- und Handlungsrechten
Oder an "Regulierungen" in Form von Subventionen, Zollen, Vorschriften, Aufla-
gen usw.11. Der auβere Selektionstest wiederum greift am Gesamtsystem, das
11HoPPMANN (1980) Charakterisiert den inneren Selektionstest wie folgt: *Ob eine Untemehmung wàchst
oder schrumpft, ob und wie sich ihre interne Struktur verandert (...), das ailes wird durch das übergeordnete