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6.2. Das Soziookonomische System der Polis Athen

a) Die Identitat der Polis

Nicht weniger reizvolɪ, aber eine umfangreiche Arbeit für sich, ware die Suche
nach der Identitat dessen, was in der Literatur oft als
antikes Griechenland oder
als
griechische Welt bezeichnet wird und von der groβen griechischen
Kolonisation bis zur Eingliederung ins Romische Reich - die
archaische Zeit (ca.
800 bis 500 v.Chr.), die
klassische Zeit (ca. 500 bis⅛√1itte des 4. Jhd. v.Chr.)
und die
Iiellenistische Zeit (Mitte des 4. Jhd. bis Mitte des 2. Jhd. v.Chr.)
umfassend - reicht; ein ganzheitlich-verbindender Rahmen ist jedoch nur schwer
zu finden. Eines aber zeigt bereits ein erster Einblick: die sich im Zeitablauf von
tauschwirtschaftlich-losen über hegemonisch-strafferen zu anarchisch-
Chaotischen Beziehungen wandelnden Strukturen gingen mit Unterschiedlicher]
Gesamt-Potentialen, die ihren indirekten Ausdruck Insbesondere in gemeinsamer
militârisch-ôkonomischer Starkebzw. Schwachefanden, einher. Am Ende, so arbeitet
WEBER (1988a) heraus, sind "die Faden des Verkehrs zwischen den
eigenwirtschaftlichen Zellen des Wirtschaftslebens (...) gerissen" (S. 309), nach
ROSTOVTZEFF (1984) ein "Prozeβ der Auflosung und Zerstorung (...) wâhrend
Griechenland in Hunderte von Staaten aufgespalten war, jeder einzelne
entschlossen, durch jedes beliebige Mittel seine eigenen politischen Ziele zu
erreichen" (S. 1057).

Augenfalliger erscheint dagegen die Identitat - im Sinne eine zur Ganzheit
Verbindenden Funktion (siehe S. 6 f.) - der Individuellen
griechischen
Stadtstaaten ("Poleis"),
deren "Leitlinien griechischer Staatlichkeit: Autonomie
und Autarkie (...) isolierte Selbstandigkeit" KLOFT (1992, S. 113) fôrderten. Das
Soziookonomische System einer Polis hatte seine Identitat vor allem im antik-
demokratischen Handlungsspielraum seiner Mitglieder. In ihm manifestieren sich
die alɪgemeinen Regeln, das Aktionsfeld und mithin die Funktion der Polis und
seiner Bürger: "Dieser Stadtstaat ist also in Politik, Wirtschaft, Kultur und
Religion das Gewand, welches sich der griechische Burger (po∕∕Yes,/ geschneidert
hatte, seine 'Verfassung'
Ipoliteia), sein Herrschaftsinstrument im Umgang
Untereinander und gegenüber den deklassierten Teilen der Bevolkerung (Fremde,
Frauen und SkIavenT (ebenda, S. Ill).63

63Die Bevdlkemng der Poleis UmfaBte "Freie und Unfreie, wobei es unter den Freien Biirgem und Nichtbiir-
gem (Metoiken), unter den Unfreien Horige und Sklaven bei IlieBendem Ubergang gab" (WEILER 1988,
S. 119). Als Metoiken (auch "Metoken" geschrieben) galten die Ortsansiissigen Fremden.; sie muBten im Ge-
gensatz zu den Biirgem eine Kopfsteuer bezahlen und durften kein Grundeigentum erwerben"(KLOFT 1992,
S. 221). (VolL)Biirger sein zu kônnen, war an (insbesondere Grund-)Eigentum gebunden, das "die Mitglied-
schaft in der Polis genauso voraussetzt, wie die Mitgliedschaft in der Polis Voraussetzung fur das Eigentum



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