3. Die Aktionsparameter Preis und Werbung bei regulierten Unternehmen
Die eben angestellten Überlegungen gingen von einem unregulierten Markt aus, auf dem das
Unternehmen frei über das Ausmaβ an Werbung und die Hohe des Preises bestimmen konnte.
Tatsachlich handeln insbesondere Monopole haufig nicht auf unregulierten Markten. Oft un-
terliegen sie einer staatlichen Preisregulierung, die die freie Preisgestaltung aus unterschiedli-
chen Gründen einschrankt. Hintergrund der Preisregulierung ist die Moglichkeit eines Mono-
polisten auf Kosten der Konsumentenrente und der Gesamtwohlfahrt den Preis zu erhohen
und die Menge zu verknappen, um auf diese Weise den Monopolgewinn (die Produzentenren-
te) zu maximieren. Bei der Preisregulierung kann grob zwischen der traditionellen Monopol-
preisregulierung und der marktoffnenden Preisregulierung unterschieden werden. Beide Arten
der Regulierung zielen darauf ab, die Wohlfahrtsverluste zu begrenzen, welche durch Ausbeu-
tung der Konsumenten oder durch Behinderung von Konkurrenten durch Unternehmen mit
Marktmacht entstehen konnen.
Die marktoffnende (Preis-)Regulierung zielt darauf ab, für potenzielle oder tatsachliche Wett-
bewerber den Zugang zu wesentlichen Einrichtungen, d.h. den monopolistischen Engpassbe-
reichen, sicherzustellen. Durch die Preisregulierung bei wesentlichen Einrichtungen soll also
ein moglicher Behinderungsmissbrauch des etablierten Anbieters in Form von kostentreiben-
den Strategien („raising rivals’ costs“), die im Extremfall zu einer vertikalen Marktabschot-
tung („foreclosure“) führen konnen, verhindert werden6. Wird namlich der Zugang zu wesent-
lichen Einrichtungen nicht durch geeignete regulatorische Maβnahmen sichergestellt7, so be-
stehen für einen vertikal integrierten Betreiber einer wesentlichen Einrichtung haufig Anreize
etwaige Konkurrenten durch hohe Zugangsentgelte vom Markt fernzuhalten oder zumindest
das Verhalten der Konkurrenz durch geeignete Entgelte signifikant in seinem Sinne zu beein-
flussen.
Die traditionelle Preisregulierung bei natürlichen Monopolen zielt auf die Vermeidung alloka-
tiver Ineffizienz oder soll die Endverbraucher aus verteilungspolitischen Gründen vor einem
Ausbeutungsmissbrauch schützen. Es gibt verschiedene Moglichkeiten der Monopolpreisre-
gulierung, zu denen beispielsweise (1) die Verpflichtung des Monopolisten zu Grenzkosten-
6 Zu kostentreibenden Strategien vgl. Salop und Scheffman (1983, 1987), zur vertikalen Marktabschottung
Salinger (1988), Ordover, Saloner und Salop (1990) sowie zusammenfassend Rey und Tirole
(2003).
7 In aller Regel ist eine Ex-Ante-Regulierung der Zugangsentgelte besser geeignet, wettbewerbswidriges
Verhalten vertikal integrierter Anbieter zu unterbinden als eine Ex-Post-Aufsicht der Zugangsentgelte. Zu
dieser Frage siehe auch ausführlich Haucap und Kruse (2004).