Eigentumsrechtliche Dezentralisierung und institutioneller Wettbewerb



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halten. Die angesprochene Gesamtgruppe von Wahlbiirgern spɪelt in der Externalitat
selbst keine Rolle als Sender oder Empfanger. Umgekehrt sind die in die Externalitat als
Sender und Empfanger Verwickelten Wirtschaftssubjekte Elemente der Gesamtheit aller
Wahlbiirger. Durch die Strategic der Fraktionierung macht die Gesamtheit aller Wahl-
biirger den zwischen Sendern und Empfangern der Externalitat bestehenden Konflikt zu
ihrer eigenen Sache. Auf die Fraktionierung trifft die von Hayek formulierte Kritik an der
Umfangreichen Macht- und Kompetenzfulle gewâhlter Versammlungen zu: ,,Es scheint
der regelmaftige Verlauf der Entwicklung der Demokratie zu sein, daB sie nach einer
Tiihmlichen ersten Période, in der sie als Garantie persônlicher Freiheit angesehen wird
und auch tatsachlich so wirkt ... friiher oder spàter das Recht beansprucht, jede Einzel-
frage auf jede beliebige Art und Weise zu Ibsen, auf die sich die Mehrheit einigt. ... DaB
dies im Endeffekt das Aufgeben des Konstitutionalismus bedeutet, der in einer Beschran-
kung aller Gewalt durch permanente Prinzipien der Regierung besteht, wurde schon von
Aristoteles gesehen ...“34.

Durch fraktionierte Biindelung kbnnen auch Wahlbiirger oder Interessengruppen, die
keine feinkbrnigen Rechte im Konflikt halten - dazu gehbren auch die ehemaligen Inha-
ber der grobkbrnigen Rechte - am Lobbyismus-Wettbewerb teilnehmen. Die Schadliche
Rent-Seeking-Kultur demokratischer Grundordnungen nâhrt sich also zu einem signifɪ-
kanten Teil aus institutionellen Strukturen, die durch die Internalisierungsstrategie der
Fraktionierung entstehen. Auch die UngewiBheit fur die Nutzung der feinkbrnigen
Rechte durch die Entscheidungen der Gesamtheit der Wahlbiirger stellt ein aus der frak-
tionieτten Biindelung erwachsendes Problem dar35.

Die Gruppen von Inhabern feinkbmiger Rechte sind im Vergleich zu der Gruppe aller
Wahlbiirger in den meisten Fallen Vergleichsweise klein. Sie sind Teilmengen aus ihr36.
Im ProblemlbsungsprozeB miissen bei Fraktionierung diese relativ kleinen Gruppen von
Inhabem feinkbmiger Rechte in einen Rent-Seeking-Wettstreit mit Vertretem anderer
gesellschaftlicher Gruppen treten, die ein Interesse an der durch Fraktionierung entste-
henden Verteilungsmasse kundtun. Fraktionierte Biindelung ist wegen ihrer diskretiona-
ren Schaffung von Verteilungsmassen eine Wesentliche Triebfeder und ein entscheidender

34 Hayek [198lb], S. 16 f.

35 Zu Probleinen der UngewiBheit aus unnðtiger Zentralisienmg vgl. Wegehenkel [1992], S. 333.

36 Eine Ausnahme stellen Extemalitaten dar, in denen die Gesamtheit aller Wahlbtlrger zugleich die Gemein-
schaft der Inhaber der feinkomigen Rechte stellen. Dabei wird Vereinfachend die Annahme getroffen, daB
allé Wahlbttrger denselben Mobilitatsgrad besitzen. Filr eine solche Extemalitat gilt, daB eine Kongmenz
Zwischen der Gmppe aller Wahlbilrger und der Inliabergemeinschafl besteht. Dieser Fall wird im folgenden
weitgehend Vemachlassigt.



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