Eigentumsrechtliche Dezentralisierung und institutioneller Wettbewerb



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davon ist, daB offene Problemlosungs- und Entscheidungsstrukturen im Sinne Vanbergs,
die durch dezentralisierende qualitative Biindelung gegeben sind, nicht entstehen kônnen.
Durch die sich aus der Fraktionierung entwickelnde Zentralisierung nimmt „die Anpas-
Sungsfahigkeit an sich schnell ândernde Umweltzustande ... ab“41.

Fraktionierte Biindelung kann dazu fiihren, daB die ôffentliche Gutskomponente nicht als
gefiilltes ausschlieBbares Offentliches Gut bereitgestellt wird. Die Bereitstellung Pfifentli-
cher Gutskomponenten, die im Zuge der Entdeckung von negativen technologischen
externen Efifekten entstehen, werden nicht von den Nutzern der Ofifentlichen Gutskom-
ponenten bzw. von den von überfiillten Pfifentlichen Giitern Betroflfenen vorgenommen.
Diese bringen ihre individuellen Praferenzen somit nicht oder nicht ausschlieBlich in den
Abstimmungs- oder PraferenzaufdeckungsprozeB ein. Durch die
Institutionelle Entkop-
pelung des faktischen Komplementaritdtsverhaltnisses ôffentlicher und privater Guts-
komponenten durch Fraktionierung
ist die Grundvoraussetzung fur die effiziente Be-
reitstellung gefidlter ausschlieβbarer ôffentlicher Giiter nicht gegeben.

Nach der Marktpreismethode erfolgt die Bewertung der Oflfentlichen Komponente auf
den Markten fur private komplementâre Güter. Die Inhaber der privaten Giiter konnen
auf die Bereitstellung und somit auf die Bewertung des Pfifentlichen Gutes nur unterpro-
portional EinfluB nehmen Die Bereitstellung komplementàrer privater und Pfifentlicher
Güter wird nicht aufeinander abgestimmt. Der Grund hierfiir Iiegt darin, daB die Bereit-
Stellung der privaten und der Pfifentlichen Gutskomponente nicht durch denselben Produ-
zenten erfolgt, da die Handlungsrechte, die hierzu erforderlich sind, nicht in einer Hand
gebündelt sind. Eine Moglichkeit der Vermeidung der angesprochenen Problème, die
sich aus der Strategie der Fraktionierung ergeben, ist die Durchsetzung eines grundsatz-
Iichen
Dezentralisierungszwangs*1

V. Institutioneller intrajurisdiktioneller Wettbewerb auf der Basis der
dezentralisierenden qualitativen Biindelung

Zur Realisierung optimal gefullter ausschlieBbarer Pflfentlicher Güter muB die Gruppe
von betrofifenen Individuen in die Lage versetzt werden, die Bereitstellung des Pfifentli-
chen Gutes durch die Artikulierung ihrer Praferenzen in Abstimmungs- oder Prafe-

41

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Wegehenkel [1992], S. 332.

Vgl. zur Fordcrung nach eineɪn Dezentralisienmgszwang Wegehenkel [1991]. S. 13.3 und Wegehenkel
[1992], S. 334.



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