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renzaufdeckungsprozessen zur Hervorbringung institutioneller Arrangements mitzuge- f
stalten. Durchgehende dezentralisierende qualitative Biindelung ermôglicht dieses in ei-
nem Wettbewerblichen und Selektionistischen Umfeld Institutioneller Wettbewerb kann
grundsâtzlich als inter- oder als intrajurusdiktioneller Wettbewerb konzipiert werden43.
Eine Jurisdiktion im hier verwendeten Sinn deckt die Kollektivinstanz Staat fur das da-
Zugehorende gesellschaftliche Gesamtsystem vollstândig ab.
Unter Intrajurisdiktionellem Wettbewerb wird vielfach das Ringen der Parteien um politi-
sche Regierungsmacht verstanden, wâhrend mit interjurisdiktionellem Wettbewerb der in
der Theorie des Systemwettbewerbs angesprochene Wettbewerb zwischen Regierungen
um mobile Faktoren gemeint ist44. Der Wettbewerb zwischen Iokalen Regierungen inner-
halb einer Jurisdiktion im hier verwendeten Sinne (competition among local govern-
ments) stellt einen weiteren Untersuchungsgegenstand auf dem Gebiet der Theorie des
Institutionenwettbewerbs dar und kann als Intrajurisdiktioneller Wettbewerb gedeutet
werden. Ausgehend von Oisons Konzept der „fiscal equivalence“ entwickelt sich eine
breite Diskussion, die den Wettbewerb zwischen Iokalen Regierungen thematisiert45.
Allen dem Autor bekannten Ansatzen zu diesem Themenkreis ist gemein, daB sie Exter-
nalitatenaspekte Iediglich am Rande behandeln und daher die Problematik der Bereitstel-
Iung Pffentlicher Güter nicht in ihrem vollen AusmaB erfassen und konzeptionell gemâB
der Intemalisierungserfordernisse Iosen konnen
In diesem Papier wird unter intrajurisdiklionellem Wettbewerb ein Prozefi verstanden,
der sich durch institutionellen Wettbewerb innerhalb der Ausdehmmg der Jurisdiktion
der Kollektivinstanz Staat entfaltet Dieser institutionelle Wettbewerb entsteht zwischen
den Verschiedenen durch dezentralisierende qualitative Biindelung geformten Inhaber-
gemeInschafterW. Intrajurisdiktionellem Wettbewerb im hier verwendeten Sinn kommt
somit weder die Bedeutung eines Wettbewerbs zwischen Parteien um Regierungsmacht
zu noch die des Wettbewerbs zwischen Iokalen Regierungen auf der Basis eigentums-
rechtlicher Fraktionierung. Uber die in der Literatur hauptsâchlich Unterschiedenen Me-
43 Vgl. zu Institutionellem Wettbewerb Vanberg; Kerber [1994]. Vgl. zu inter- und intrajurisdiktionellem
WettbewerbMantzavinos; Vanberg [1996∣, S. 333.
44 Vgl. zum Wettbewerb in der Politik aucli Vanberg 11994b], S. 21 f. Vgl. zur Iheorie des Systemwettbe-
werbs Dye [1990], Siebert [1990], Siebert; Koop [1990], Kenyon; Kincaid [1991], Prosi [1991], Sinn
[1992], Vihanto [1992], Vanberg; Kerber [1994], Mussler, Wohlgemutlr [1995], Streit; Mussler [1995].
45 Vgl. Oison [1969]; vgl. auch Soltwedel (1987], Dates; Schwab [1988], Vihanto [1992],
4$ Der Ansatz des institutionellen Wettbewerbs von Vihanto [1992], der auf Organisatorischer Dezentralisie-
rung basiert, Offenbart entfemte Almlichkeiten mit dem hier Vorgestellten Ansatz kompetitiver Inliaberge-
meinschaften. Auch das Konzept Uberlappender Jmisdiktionen von Casella; Frey [1992] und das Konzept
der FOCJ (Functional Overlapping Competing Jurisdictions) von Frey; Eichenberger [1996] weist Parallelen
zu dem hier Vorgestellten Ansatz auf. Das gemeinsame Merkmal der genannten Ansatze im Gegensatz zu
dem Vorliegenden Papier ist, daβ sie keinen exρliziten Extemalitatenbezug aufweisen und die Problematik
der effizienten Bereitstelhmg Uffentlicher Guter daher nicht Unifassend behandeln.