Eigentumsrechtliche Dezentralisierung und institutioneller Wettbewerb



OfFentliche Güter Iassen sich als zusâtzliche Charakteristika privater Güter auffassen19.
OfFentliche Güter sind grundsâtzlich dadurch gekennzeichnet, daβ sie in Kombinationen
mit privaten Komponenten genutzt werden20. Je mehr Einheiten privater Komponenten
mit der OfFentlichen Gutskomponente verknüpft werden, desto Umfangreicher oder in-
tensiver wird diese genutzt. Schreitet die Intensivierung durch immer neue Nutzer des
OfFentlichen Gutes - also Nutzer einer privaten Gutseinheit - fort und wird prinzipiell
AusschlieBbarkeit unterstellt, so wird es in der Folge zu einer Oberfullung des OfFentli-
chen Gutes kommen. Der starke Einsatz privater Komponenten fuhrt zu einer Abwer-
tung des OfFentlichen Komplements Der Sachverhalt der Aufhebung der Nicht-Rivalitat
in der Nutzung ist oft beim Auftreten komplexer negativer technologischer Externalitaten
zu konstatieren.

Die Bereitstellung OfFentlicher Güter ist somit auch fur das Konzept der Internalisie-
rungshierarchie mit dem Prinzip der dezentralisierenden qualitativen Bündelung von Re-
Ievanz. Die
Strategic der dezentralisierenden qualitativen Bündelung fuhrt zu eigen-
tumsrechtlichen Konstellationen,
die institutionelle Pendants zu faktischen Komplemen-
taritdtsbeziehungen von Offentlichen undprivaten Cjutskomponenten
bilden21. Bei dezen-
tralisierender qualitativer Bündelung wird auf der entsprechenden Stufe der Internalisie-
rungshierarchie nach oben eine zusâtzliche qualitative Rechtskomponente hinzugefugt,
die die Bewertung der privaten Komponente des Rechtebündels beeinfluBt und Charak-
teristika ausschlieBbarer OfFentlicher Güter aufweist. Der AusschluB erfolgt über den
Besitz von privaten Gutskomponenten. Ohne Individualbesitz wird niemand Gemeinei-
gentümer. Bei dezentralisierender qualitativer Bündelung geht das grobkornige Recht als
OfFentliche Gutskomponente in die Bewertung der privaten Komponenten ein. Die preis-
Iiche Bewertung der OfFentlichen Gutskomponente wird auf dem Markt fur die privaten
Komplementargdter vorgenommen und ist mit Hilfe der Marktpreismethode schâtzbar22.
Auf Markten wird immer eine Kombination aus privaten und OfFentlichen Komponenten
der Bewertung unterzogen

Zu den Eigenschaften der Nicht-AusschlieBbarkeit und Nicht-Rivalitiit rein Offentlicher Güter vgl. Samuel-
son [1954], Musgrave [1959], Blümel; Pethig; IIagen [1977]. Vgl. zur Problematik Offentlicher Güter auch
Hirshleifer. Glazer [1992], S. 461 ff. Zu den Moglichkeiten der Bereitstellung Cffentlicher Güter über
Markte vgl. Ihompson [1966, 1968), Auster [1977], Shmanske [1982].

Die Komplementaritatbeziehung in der Nutzung Offentlicher und privater Güter wird anschaulich von We-
gehenkel erklart. Er führt an, daβ „das Offentliche Gut ohne den gleichzeitigen Einsatz
privater Komplemen-
te
Uberhaupt nicht genutzt werden kann“. Wegehenkel [1991], S. 118 ff. Als Beispiele nennt er die Landes-
Verteidigung als Zusatzliches Charakteristikum für Privatbesitz., den Markeimamen eines Automobils und
den Konsum von Kabelfemsehprogrammen.

Eine ausftihrliche Herausarbeitung des Zusammenlrangs zwischen dem Prinzip der dezentralisierenden
qualitativen Bündelung und der Iheorie der Offentlichen Güter kann nachgeschlagen werden unter Wege-
henkel [1991], S. 116-124.

Vgl. zur Marktpreismethode Pommerehne 11987∣, S. 45 ff.



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