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Alfred Schüller
maβ Art. 4 zu sein - flankiert von einer beschleunigten Politik der Ex-ante-
Harmonisierung, die geeignet ist, den wahrscheinlich sehr viel wirksameren Standort-
wettbewerb in der Gemeinschaft zu schwachen.
Die Anzeichen dafür, daβ die Kommission eine so geartete Politikintegration sub-
stantiell zu starken versucht, sind unübersehbar, wie auch die angestrebte Erweiterung
der Gemeinschaftszustandigkeit mit dem Vorschlag der EU-Kommission für ein euro-
paisches ,,Rahmenprogramm für Wettbewerbsfahigkeit und Innovation“ vom April
2005 erkennen laβt - mit einem Fordervolumen von 4,2 Mrd. € für den Zeitraum 2007-
2013.9 Damit soll im Anschluβ an Art. 157 eine Reihe von laufenden Einzelprogram-
men eine „umfassende und koharente Rechtsgrundlage für Gemeinschaftsmaβnahmen
(erhalten), die die gleichen übergeordneten Ziele - Forderung der Wettbewerbsfahigkeit
und der Innovation - verfolgen“. Das Fordervolumen erscheint im Vergleich zum EU-
Finanzrahmen von rd. 862 Mrd. € für den Zeitraum 1997-201310 bescheiden. Jedoch
drangt sich in Verbindung damit (wenn Ziele und Aktionsbereiche sowie die Durchfüh-
rungsbestimmungen des „Rahmenprogramms“ genauer betrachtet werden) folgender
Eindruck auf:
Die Bereiche, die als entscheidend für eine groβere Wettbewerbsfahigkeit und mehr
Beschaftigung in der Zukunft angesehen werden, bedürfen der staatlichen Selektion und
Forderung auf der Grundlage mehrjahriger Programme. Mit dieser interventionistischen
Interpretation der Artikel 3, 157 und 163 kann die EU-Kommission auf dem Wege des
Ausbaus der „vertikalen“ Integrationsmethode ihre Kompetenzen erheblich erweitern.
Ordnungspolitisch kommt dieser Weg vor allem Frankreich entgegen. Dessen lange
Tradition planifizierender Neigungen wird seit 1998 auch von der deutschen Bundesre-
gierung unterstützt. Diese hat beschlossen, die Lissabon-Strategie mit einer nationalen
Innovationsoffensive 2004 zu verbinden. Dies geschieht in der Annahme, damit die ge-
samtwirtschaftlichen Wachstums- und Beschaftigungsperspektiven Deutschlands
verbessern zu konnen, und zwar in folgender Hinsicht:
- Starkung von „Wachstumskernen“ (Aggregationszentren) durch regionale und sekt-
orale Innovations- und Wachstumsstimulierung (Forderung des wachstumsbestim-
menden Einflusses von Schlüsselindustrien, die Begünstigung von „Allianzen“ gro-
βer Unternehmen zur Entstehung einer Liga von „Champions“ europaischer Unter-
nehmen und Forscher);
- Forderung von „Kompetenznetzen“ in Form der Zusammenarbeit von Wissen-
schaftlern unterschiedlicher Disziplinen mit dem Ziel, Forscher und kommerzielle
9 Im folgenden „Rahmenprogramm“ genannt. Darin sind drei Unterprogramme vorgesehen:
ein „Programm für unternehmerische Initiative und Innovation“, ein „Programm zur Unter-
stützung der Politiken zugunsten der Informations- und Kommunikationstechniken (IKT)
und ein „Europaisches Programm für Intelligente Energien“. Siehe Kommission der EU
(2005).
10 Für die Forderung der Landwirtschaft rd. 371 Mrd. €, für Struktur- und Kohasionsfonds 308
Mrd. €, für die Forderung der Wettbewerbsfahigkeit (Forschung, Entwicklung, Verkehr und
andere Infrastrukturausgaben) 72 Mrd. €, fur Auβenpolitik und Verwaltung je 50 Mrd. €, fur
Innen- und Justizpolitik rd. 10 Mrd. €. Beschluβ des Europaischen Rates am 17. Dezember
2005.