Wettbewerbs- und Industriepolitik - EU-Integration als Dritter Weg?



Wettbewerbs- und Industriepolitik

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(analog zur Methode der Branchenintegration).21 Daraus wiederum kann ein Sachzwang
fur eine vorausschauende, regional ausgleichende Strukturpolitik gefolgert werden - im
Sinne des zweiten Merkmals des Dritten Weges, die Lebens- und Arbeitsbedingungen
in der Gemeinschaft durch Maβnahmen der Angleichung zu verbessern (siehe etwa Art.
136 EG-Vertrag) und damit dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu die-
nen.

5.2.1. Ex ante-Harmonisierung und neue Mitgliedslander

Eine Reihe von Mitgliedern, vor allem aus Sud- und Ostmitteleuropa, sind Nachzug-
ler der Wirtschaftsentwicklung und darauf angewiesen, die potentiellen Vorteile der
Ruckstandigkeit fur rascheres Wachstum und eine wirksamere Beschaftigungspolitik zu
nutzen. In der okonomischen Heterogenitat der aufholenden Lander, ihrer Verschieden-
heit der historischen, kulturellen und entwicklungsspezifischen Ausgangsbedingungen
sowie ihrer institutionellen Zustande sind Wissensgrundlagen der Wohlfahrtssteigerung
zu vermuten, die es moglichst voll zu nutzen gilt. Zu diesen Gegebenheiten gehort die
Entstehung von Institutionen zur Internalisierung von Externalitaten in den Bereichen
Finanzierung, Arbeitsmarkte und Soziales, Bildung, Forschung und Entwicklung, Lo-
gistik, Produktionsspezialisierung, Vermarktung von Waren und Dienstleistungen, Un-
ternehmenskooperationen - mit dem Ziel, vorhandenes und neues Wissen zu erschlie-
βen und verfügbar zu machen, etwa durch einen organisierten Informationsaustausch
auf der Ebene von Wirtschaftsverbanden. Insgesamt ist auf der Ebene der
inneren Insti-
tutionen gerade in den aufholenden Landern die institutionelle Wettbewerbsfreiheit
wichtig, um mit bekannten oder neuen institutionellen Moglichkeiten zu experimentie-
ren. Das spricht gegen den institutionellen Wissensinterventionismus „von oben“, also
die Methode, alle wettbewerbsrelevanten Rechtsvorschriften auf dem Niveau hochent-
wickelter Industrie- und Wohlfahrtsstaaten zu harmonisieren und sie in Ganze als „ge-
meinsamer Besitz“ auch den neuen Mitgliedslandern vorzuschreiben.

Aus dieser Sicht ist die Vorschrift, die Kopenhagener Kriterien samtlich zu erfullen,
fur die neuen und kunftigen Mitgliedslander hochst problematisch:

Dieser Anforderungskatalog wurde am 21./22. Juni 1993 in Kopenhagen festgelegt.
Damit soll folgendes sichergestellt werden:

Die betreffenden Lander sollen uber eine stabile demokratische und rechtsstaatliche
Verfassung mit der Gewahrleistung der Menschenrechte und des Minderheitenschutzes
verfugen. Diese Anspruche konnen sicher nicht hart genug eingefordert werden. Dar-
uber hinaus werden eine funktionsfahige Marktwirtschaft und die Fahigkeit vorausge-
setzt, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkraften innerhalb der Union standzuhalten
und sich die Ziele der politischen Union, der Wirtschafts- und Wahrungsunion zu eigen
zu machen.

21 Der Versuch der EU-Kommission, eine Synthese von horizontaler (wettbewerblich-
marktwirtschaftlicher) Integrationsmethode mit der vertikalen, also branchenbezogenen In-
dustriepolitik, herzustellen, wird besonders deutlich in der Mitteilung der
Kommission der
EU
(2002, S. 36 ff) mit dem Anhang „Industriepolitik: Der Policy mix auf dem Prufstand.
Einige Sektoren als Beispiel. Siehe auch
Kommission der EU (2004).



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