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Alfred Schüller
— in der kartellartigen Einfluβnahme der Wirtschaft auf die Planung der Projekte,
- in der undurchsichtigen Verstrickung der Interessen von Wirtschaft und Politik und
in den Schwachen der Staatlichen Maβnahmen zur Durchführung und Kontrolle der
Vorhaben.
Montanunion und Agrarunion gelten international als abschreckende Beispiele für einen
innovationsfeindlichen, ressourcenverschwendenden und desintegrierenden Branchenin-
terventionismus (siehe Groner 1993, S. 5).
Insgesamt dominierte jedoch von den Gründungsvertragen der Europaischen Ge-
meinschaften der fünfziger Jahre an bis zum Binnenmarktprogramm von 1985 die wett-
bewerblich-marktwirtschaftliche Integrationsmethode, also eine deutliche Praferenz für
den Ersten Weg. Mit dem Maastrichter Vertrag von 1992 hat sich die EU ordnungspoli-
tisch verstarkt auf einen Dritten Weg zwischen Wettbewerbs- und Industriepolitik bege-
ben - vor allem unter dem Einfluβ Frankreichs, Deutschlands und der EU-Kommission.
5.1.3. Institutioneller Wissensinterventionismus unter Berufung auf Marktversa-
gen
Die Begründung für einen institutionellen Wissensinterventionismus „von oben“
kann zunachst einmal in einer Vorstellung der Marktintegration gesehen werden, die auf
der neoklassischen Wettbewerbstheorie basiert. Diese wird heute vielfach noch als oko-
nomische Standardtheorie angesehen, obwohl sie mit ihrer gleichgewichtsorientierten
Preis-Mengen-Mechanik im institutionellen Niemandsland angesiedelt ist und die
Marktergebnisse auf entscheidungslogischem Wege gewinnt. Besonders bekannt ist die
von diesem Referenzmodell abgeleitete Wohlfahrtsokonomische Norm der „optimalen
Allokation der Ressourcen“. Diese stellt sich unter den (irrealen) preistheoretischen
Bedingungen des Modells der vollstandigen Konkurrenz ein. Wird aus dieser bewuβt
lebensfern gewahlten statischen Modellkonstruktion ein Programm praktischer Wirt-
schafts- und Integrationspolitik entwickelt, so erscheinen alle realistischen Phanomene
eines dynamischen Marktgeschehens, die vom idealen Referenzmodell abweichen, als
Ausdruck des Marktversagens. In der Frage der Institutionalisierung des Marktgesche-
hens legt eine solche Folgerung die Notwendigkeit nahe, die Gestaltung der unter Kap.
3.3. genannten marktnahen Institutionen weitgehend oder ausschlieβlich zu einer staat-
lichen bzw. suprastaatlichen Aufgabe zu machen. Aus entsprechenden Versuchen, das
Marktgeschehen zu ordnen, folgt dann zugleich ein Verstandnis des Subsidiaritatsprin-
zips, das von den vorher behandelten Ordnungsmustern der Marktintegration weit ent-
fernt ist und es nahe legt, ja unausweichlich notwendig erscheinen laβt, die Institutiona-
lisierung moglichst weitgehend ex ante „von oben“ zu organisieren (Schüller 1997, S.
71 ff.) - mit dem Anspruch der Einheitlichkeit (um die Transaktionskosten zu minimie-
ren) und der sozialen Gerechtigkeit nach der jeweiligen tagespolitischen Opportunitat.
Auch mit dieser Begrundung des Dritten Weges laβt sich ein rasch fortschreitender
Kompetenzanspruch der EU-Kommission legitimieren. Diese Perspektive des Maast-
richter Vertrags wird - wie das angeführte Rahmenprogramm 2005 erkennen laβt - von
der Lissabon-Strategie eher verstarkt als in Frage gestellt.