3.2 Ableitungsbegriff und deduktive Konsequenzschaft 139
quenz, die keine Ableitung von Γ aus X ist, zu beschreiben, ist im Rahmen des Rede-
handlungskalkuls nicht vorgesehen. Beim Ableiten im Redehandlungskalkul ist man we-
der auf graphische Mittel zur Markierung von Unterableitungen noch auf metasprachliche
Kommentare in der Form von Regel- oder Abhangigkeitsanzeigern angewiesen: Im Rah-
men des Redehandlungskalkuls sind Auβerungen von Satzsequenzen nicht deutungsbe-
durftig.
Nun folgt die Einfuhrung eines deduktiven Konsequenzbegriffs und einiger handelsub-
licher metalogischer Begrifflichkeiten. In Kap. 4 werden dann einige Eigenschaften der
deduktiven Konsequenzschaft, wie etwa Reflexivitat, Transitivitat und Abgeschlossenheit
unter Einfuhrung und Beseitigung gezeigt. Daraufhin wird dann in Kap. 6 ein Adaqua-
theitsbeweis des Kalkuls bezuglich der modelltheoretischen Konsequenzschaft vorgelegt.
Diese selbst wird in Kap. 5 zur Verfugung gestellt. Nun zur Definition der Konsequenz-
schaft:
Definition 3-21. Deduktive Konsequenzschaft
X H Γ
gdw
X ⊆ GFORM und es gibt ein ⅛ so dass
(i) ʃɔ eine Ableitung von Γ aus VAN(⅛) ist und
(ii) VANφ) ⊆ X.
Mit Theorem 3-9-(iii) gilt dann also wie ublich, dass fur X ⊆ GFORM: X H Γ genau
dann, wenn es endliches Y ⊆ X gibt, so dass Y H Γ. Daraus ergibt sich dann mit
Definition 3-23, dass X genau dann konsistent ist, wenn alle endlichen Y ⊆ X konsistent
sind, und mit Definition 3-24, dass X ⊆ GFORM genau dann inkonsistent ist, wenn es
endliches Y ⊆ X gibt, so dass Y inkonsistent ist. Das folgende Theorem ist unter
Definition 3-20 aquivalent zu Definition 3-21:
Theorem 3-12. Γ ist genau dann deduktive Konsequenz aus einer Aussagenmenge X, wenn es
ein nicht-leeres ^ aus RGS gibt, so dass Γ die Konklusion von ^ und VAN(⅛) ⊆ X ist
X H Γ gdw X ⊆ GFORM und es gibt ʃɔ ∈ RGS∖{0}, so dass Γ = K(A) und VAN(A) ⊆ X.
Beweis: Ergibt sich direkt aus Definition 3-20 und Definition 3-21. ■