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kontinuierlich oder diskontinuierlich - Sozial- oder Arbeitslosenhilfe. Diese
Hilfeempfanger wollen gern erwerbstatig sein, aber infolge kumulativer Benachteiligungen
wie Krankheit oder Behinderung oder aufgrund von früherem ,abweichenden Verhalten’
haben sie objektiv wenig Chancen, auf Dauer ins Erwerbsleben zurückzukehren" (Ludwig
1996: 282 f.).
Aufgrund der Fokussierung der bisherigen Forschung auf Wege in die und durch die
Sozialhilfe ist zweitens kaum etwas darüber bekannt, was nach dem Ende des
Sozialhilfebezugs passiert. Ein Teil der Hilfebeziehenden nimmt eine Erwerbstatigkeit auf,
wobei es sich auch um Tatigkeiten im Rahmen der Hilfe zur Arbeit handeln kann. Eine
andere Gruppe wechselt in andere Sicherungssysteme und bezieht anschlieβend
Arbeitslosengeld oder -hilfe. Einige Betroffene, das zeigen auch die Ergebnisse von
Interviews mit ehemals Sozialhilfebeziehenden, bleiben in einer "prekaren" Lebenslage, z.B.
weil sie weiterhin arbeitslos sind, noch in der Ausbildung sind oder befristete Tatigkeiten
ausüben.
Die bisherigen Verlaufsanalysen weisen drittens auf ein hohes Ausmaβ von Diskontinuitat
hin. Die genauen Ursachen für wiederholten Bezug bzw. umgekehrt die Voraussetzungen
für dauerhafte Unabhangigkeit von Sozialhilfe sind jedoch weitgehend noch ungeklart.
Vermutlich haben sowohl soziodemographische Merkmale als auch die Art des Ausstiegs
aus der Sozialhilfe einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Bezugs. Diese
Forschungslücke kann auch auf die Datenlage zurückgeführt werden: "Zur Erklarung
diskontinuierlicher Sozialhilfeverlaufe, also von (nur) vorübergehenden Unterbrechungen
und wiederholtem Bezug, sind also moglicherweise andere Variablen wichtig, die bisher
nicht betrachtet wurden: etwa Bildung und berufliche Qualifikation, Einbindung in soziale
Netze oder institutionelle Variablen wie das Verhalten von Sachbearbeitern oder die
Teilnahme an Maβnahmen des Sozialamtes, beispielsweise ,Hilfe zur Arbeit’. Diese
Variablen sind in unserem Datensatz jedoch nicht systematisch vorhanden. Eine solche
Erweiterung des Variablenkatalogs müsste also anderen Studien vorbehalten bleiben" (Buhr
1995: 144).
Nicht abschlieβend geklart ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage, wie
dauerhaft Ausstiege durch Erwerbstatigkeit sind, ob also Personen, die die Sozialhilfe durch
Aufnahme von Erwerbstatigkeit verlassen, haufig diskontinuierliche Verlaufe haben, also
erneut Sozialhilfe beantragen müssen, weil keine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt
gelingt. Hierbei spielt moglicherweise auch die Art der aufgenommenen Erwerbstatigkeit
(z.B. geforderte versus nicht geforderte Arbeit) eine Rolle.
3. Aktive Politik?