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ierung reduzieren. Eine neue Studie belegt deutlich, daβ mit Steigendem parlamentarischen Eliten-
konsens die Wahrscheinlichkeit einer Referendumsinitiierung zurückgeht. Kommt ein fakultatives
Referendum jedoch zustande, besteht im Hinblick auf den Ausgang der Abstimmung kein Zusam-
menhang mit dem Kohasionsgrad der politischen Eliten (Trechsel/Sciarini 1998: 110-111). Wah-
rend also die Initiierung eines Referendums durch Suche nach Elitenkonsens gesteuert werden
kann, ist dies fur den Ausgang einer Abstimmung kaum moglich. Genau diese beiden Effekte des
Referendums - der preventive Zwang zu Konsens- und KompromiBlosungen und seine Unbere-
chenbarkeit bezuglich des Abstimmungsergebnisses bilden das Herzstuck der Kritiker dieses Par-
tizipationsinstrumentes, welches fur politischen Immobilismus, Innovationsschwache und Ver-
krustung des politischen Systems verantwortlich gemacht wird (Borner/Brunetti/Straubhaar 1994;
Brunetti 1992; Brunetti/Straubhaar 1996; Germann 1994). Obwohl diese Kritik partiell uberzieht
(Abromeit 1992; Armingeon 1996) ordnet auch der politikwissenschaftliche Mainstream dem fakul-
tativen Referendum primar konservativ-retardierende Effekte zu (Linder 1994; Kriesi 1991; Mockli
1994), wenngleich hier die Befunde bezuglich Unregierbarkeit und politischer Unbeweglichkeit
moderater und differenzierter ausfallen.
Der bezuglich ihrer direkten Effekte kaum erfolgreichen Volksinitiative werden hingegen bedeuten-
de indirekte Innovationseffekte attestiert. Da das Instrument an der Inputseite des politischen Sy-
stems ansetzt, konnen neue, keinesfalls aber immer „progressive“ Anliegen unter Umgehung des
vorparlamentarischen Raums eingebracht und auf diese Art die politischen Entscheidungstrager
mobilisiert werden. Damit kann nicht nur ein bestimmtes Thema forciert werden, sondern die Lan-
cierung einer Initiative stellt eine Art Verhandlungspfand dar (Hofer 1987), mit dem Druck auf die
Legislative und Exekutive ausgeübt werden kann. Greifen diese im GesetzgebungsprozeB in hinrei-
chendem AusmaB auf Anliegen der Initianten zurück, wird eine Initiative im Regelfall zurückgezo-
gen.
4.3. Direktdemokratie und Sozialpolitik
Zwischen 1848 und 1998 (Stand: Ende November) gelangten in der Schweiz auf Bundesebene 60
sozialpolitische Vorlagen vor das Volk. Diese in der Analyse erfaBten sozialpolitischen Vorlagen
umfassen die Bereiche Sozialversicherung bzw. Sozialhilfe/Fursorge, Arbeitsrecht, Arbeitszeit,
Gleichstellungspolitik, Konsumenten- und Mieterschutz sowie Wohnbau. Nicht erfaBt wurden di-
rektdemokratische Entscheide zur Bildungspolitik.
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