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muβ es doch - schon in der beginnenden Aufschwungphase - eine
Zusammenführung von Ressourcen gegeben haben, die es der Polis ermôglichte,
Eroberungen und Abwehr (siehe oben unter d) gemeinschaftlich zu Ieisten, den
Getreidebedarf durch Zufuhr zu decken, "einen Bedarf, dessen Deckung die
Gesamtheit in die Hand nimmt, weil sie sie dem freien Verkehr weder überlassen
will noch kann" (WEBER 1988a, S. 293) und zu jenem "groβen Reichtum, den
diese Griechen im archaischen und dem Sogenannten klassischen Zeitraum ihrer
Geschichte ansammelten" (ROSTOVTZEFF 1984, S. 913), beizutragen. Es hat
sich also über Tauschbeziehungen hinaus eine Gesamtheit formieren, d.h.
Strukturieren müssen. An das Verstandnis dieser Strukturen kônnen nach
Ansicht des Autors nur jene
Ordnenden Regeiungen heranführen, wie er sie
unter 5.3 (c) als
institutioneii-rechtiichen Kapitaistock gefaβt hat (siehe Abb.
5.4.) - von allgemeinen Regeln auf der Obersten bis zu Individuellen Rechten auf
der untersten Ebene. Im hier interessierenden konkreten Fall muβ dabei
berücksichtigt werden, daβ die Wirtschaft "als 'machbarer' und zu gestaltender
Bereich von dem antiken Staat nicht wahrgenommen worden" (KLOFT 1992, S.
25) ist, "sich der Staat gleichgültig verhielt bis zu dem Punkte, wo fundamentale
Interessenkonflikte ein Staatliches Eingreifen erforderten" (ebenda), was
ROSTOVTZEFF veranlaβt, von einem "griechischen Wirtschaftssystem, das auf
Freiheit und Privatinitiative beruhte" (S. 816) zu sprechen.

Welche Institutionen also Strukturierten die Wirtschaft der Polis Athen, führen
m.a.W. deren elementaren Einzelwirtschaften über Fluβ- und
Balancebeziehungen zur Befriedigung ihrer Bedurfnisse zusammen ? Es ist ein
sich stândig Veranderndes
Gemisch aus allgemeinen Politen-Verhaltensregeln,
die traditionellen
und aktuellen (Überlebens-) Interessen entspringen, und aus
deren institutionell-rechtlichen Verfestigungen Verschiedenster Art74. Ein
allgemeines Verhaltensmuster ist beispielsweise das "für die gesamte Antike
typische System freiwilliger Leistungen" (KLOFT 1992, S. 200), über das die
Polis "die private Finanzkraft ihrer reichen Mitbürger" (ebenda, S. 124) auf
Offentliche Aufgaben Ienkte und wohl auch die AnTange einer Polisverfassung in
Form des Adelsrates (siehe oben unter a) finanzierte. Von den Anfangen einer
Polisverfassung, in der sich vor allem manifestierte, daβ "die Aristokratie die
Notwendigkeit erkannt hatte, Rechtsansprüche durch Rechtsvorschriften zu
schützen" (KREISSIG 1981, S. 119) bis zur (kurzen) Blütezeit der antiken
Demokratie, insbesondere unter Perikles, vollzog sich ein die Wirtschaft

74Es macht hier wenig Sinn, eine Unterscheidung etwa zwischen politischen und Wirtschaftlichen Regelungen
vomehmen zu wollen; jede politische (Vertassungs-)Reform berührte - neben direkten Eingriffen in die
Wirtschaft (z.B. durch hiiufig praktizierte Exportverbote) - Zwangsliiufig die Wirtsehaftlichen
Rahmenbedingungen.



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