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Strukturierender institutionell-rechtlicher Wandel, durch den das private
Eigentum zunehmend besser gegen willkürliche Eingriffe geschützt wurde; die
Wichtigsten "Etappen" seien im folgenden kurz angeführt:
-die als drakontische Gesetzgebung bezeichneten "Reformen, vor allem (...) die
Schriftliche Fixierung der geltenden Gesetze. Sie soli nach Clberlieferung um
620 von Drakon vorgenommen worden sein (...) Die wesentliche Neuerung,
die Drakon einführte, bestand darin, daβ die Selbsthilfe bei Kapitalverbrechen,
Diebstahl u.a. durch Adelsfehde und Blutrache aufgehoben und die Sühne
einem Gericht Obertragen war. Die Macht der Gentilaristokratie, die sie mittels
Willkijrlicher Rechtssprechung ausgeübt hatte, wurde damit eingeschrânkt (...)
- Vor allem aber sollten die Gesetze den Eigentumsstand sichern, weshalb
Drakon schon für Diebstahl von Gegenstanden geringen Wertes die
Todesstrafe festlegte" (ebenda, S. 120/21)
-die Reformen Solons, zu denen die "berühmte Schuldenaufhebung
(seisàchtheia), die Solon 594/93 v.Chr. vornahm" (KLOFT 1992, S. 23)
gehôrte, und die "bedeutenden Einfluβ auf die Konsolidierung eines mittleren
Bauernstandes in Attika" (ebenda) hatte. "Die Aristokratie verlor
unrechtmaβig erworbenes Eigentum und vor allem das Zugriffsrecht auf die
Person des Schuldners. ( ) Jedem Erblasser stand es (...) frei, sein Eigentum
an Angehorige Oder andere Athener zu vererben. Damit wurde ein erster
Schritt zur Mobilisierung des Grundeigentums getan (...) Rijckzahlungsfristen
für Kredite wurden Verbindlich festgelegt. (...) Schuldner hafteten von nun an
nur noch mit ihrem Eigentum, nicht aber mit ihrer Person" (KREISSIG 1981,
S. 122/23). Nach PLUTARCH (Solon, 13 - 16, 21 mit Auslassungen) machte
Solon Hab und Gut erst zum Wirklichen Eigentum für seinen Besitzer"
(Llbersetzung aus STRUWE 1954, S. 158).
Zu Solons Porgramm gehôrte auch die als Timokratie bzw. timokratisches
Prinzip (vgl. WEILER 1988, S: 114) bezeichnete Einteilung der Politen in vier
Zensusklassen nach der eingeschatzten Groβe ihres Eigentums bzw.
Vermogens75; "aus der Einschatzung (gr. time) des Vermogens Ieitete sich der
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Grad der Beteiligung an der Herrschaft (gr. kratos) in der Polis ab" (KREISSIG
1981, S. 123); damit ergaben sich die Rechte und Pflichten der Politen nicht
mehr vordergründig aus der (aristokratischen) Herkunft, sondern aus dem
Eigentum.
75Der Einschatzung lag nach KREISSIG (1981) der jeweilige Jahresertrag des Bodeneigentums zugrunde, dem
aber andere Einkiinfte gleichgestellt waren. Als Grundeinheit gait der Scheffel Getreide (zu ungefahr 51 Liter)
oder Vielleicht der entsprechende Geldwert (etwa eine Drachme).