Steuersatz seit 2007 4,5%, in den übrigen Landern 3,5%. Die unveranderte Berucksichtigung
der tatsachlichen Landeseinnahmen einer Steuer mit landesspezifischem Steuersatz im Lan-
derfinanzausgleich würde dazu führen, dass ein Land die Steuermindereinnahmen, die aus ei-
ner Steuersatzsenkung erfolgen, zum Teil (max. 75%) über den LFA ausgeglichen bekame.
Gleiches würde umgekehrt fur den Fall einer Steuersatzerhohung gelten; ein Teil der erzielten
Mehreinnahmen würde uber den LFA abflieβen (Homburg, 2004). Aus diesem Grund wurde
ein Normierungsverfahren in den LFA eingefuhrt. Danach wird das tatsachliche Aufkommen
der Grunderwerbsteuer nach den Anteilen der Bemessungsgrundlage eines einzelnen Landes
an der Gesamtbemessungsgrundlage verteilt. Als Bemessungsgrundlage werden die Grundbe-
trage der Lander verwendet, die sich aus Division von tatsachlichem Landesaufkommen und
Landessteuersatz ergeben.
Grunderwerbsteueraufkommeni
GrunderwerbsteuerLandi =
Steuersatzi
∑1i6
Grunderwerbsteueraufkommen
y— Grunderweibsteuerauikommen
i Steuersatz
Verandern sich also in Folge der genutzten Steuersatzautonomie eines Landes dessen Ein-
nahmen aus der Grunderwerbsteuer, so wirkt sich dies auch auf die Einnahmen der ubrigen
Lander aus. Da die durchschnittlichen Einnahmen die Basis fur die Bedarfsberechnung der
Lander sind, fuhren Steuermindereinnahmen als Folge einer Steuersatzsenkung dazu, dass
sowohl die Finanzkraftmesszahl als auch die Ausgleichsmesszahl aller Lander sich verringert.
Ein einzelnes Land kann somit die eigene Position nicht durch die Verringerung des Steuer-
satzes verbessern. Insgesamt ergibt sich nur eine geringfugige Externalisierung von Belas-
tungseffekten als Folge der Steuersatzautonomie bei der Grunderwerbsteuer (Deutscher Bun-
destag, 2006, 23). So bleiben einem Land von Mehreinnahmen aus einer Steuersatzerhohung
bei der Grunderwerbsteuer um einen Prozentpunkt zwischen 97,74% (Bayern) und 102,09%
(Niedersachsen).
3. Feiertagsbereinigung des LFA
3.1. Neutralisierung des Feiertagseffekts
Grundsatzlich kann sich ein Land durch Abschaffung landesspezifischer Feiertagsregelungen
einen Wettbewerbsvorteil gegenuber anderen Bundeslandern aber auch dem Ausland ver-