Wettbewerbs- und Industriepolitik
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Parallelwahrung nur in dem Maβe nachgefragt wird, wie sich damit komparative Vortei-
le erzielen lassen. Die EU-Lander, die der wettbewerblich-marktwirtschaftlichen Me-
thode der Integration menschlichen Wissens und Handelns zuneigen, bevorzugen so-
wohl für das private als auch für das staatliche Leistungsangebot das Ursprungsland-
prinzip, andere EU-Lander, wie vor allem Frankreich und Deutschland, streben in den
letzten Jahren verstarkt eine Wettbewerbsfeindliche Ex ante-Harmonisierung an - mit
der Begründung: Es geht nicht an, daβ Mitgliedslander mit einem unlauteren Steuer-
wettbewerb die weltweiten Investitionen anlocken und die europaischen Konzerne dazu
verleiten, ihre Zentralen dorthin zu verlagern. Aus dieser Sicht ist eine Harmonisierung
der gesamten Unternehmensbesteuerung und der Beschaftigungsbedingungen in der EU
zu postulieren und zu dekretieren. Mit diesem Ziel dringt der Gedanke des „einheitli-
chen Marktes“ wieder vor, wie er von franzosischer Seite vor 1958 im Interesse einer
„Wettbewerbsgleichheit“ nicht als Folge der Marktintegration, sondern als Dekret der
Politikintegration verlangt worden war (siehe Meyer und Willgerodt 1956). In dem so
der Geltungsbereich der Marktintegration beschnitten wird, werden Sachzwange für
eine Expansion der Politikintegration geschaffen. Die vordergründigen politischen Mo-
tive aus nationaler Sicht, vor allem aber die Interessen der Kommission, dürften auf der
Hand liegen.
4. Zwischenfazit
Die ordnungspolitische Entscheidung für die Marktintegration mit ihren institutionel-
len Fundierungen und realwirtschaftlichen Ausformungen laβt erkennen, daβ auf diesem
Wege die in Art. 3 (3) oder in Art. 136 EG-Vertrag angestrebten Angleichungen und
Verbesserungen als Folge eines standigen dynamischen Entwicklungsprozesses entste-
hen. Diese Sicht der Erschlieβung menschlichen Wissens und Konnens findet sich im-
plizit auch in der Lissabon-Strategie der EU, soweit sie darauf gerichtet ist, die horizon-
tale Integrationsmethode zu starken.
Die Umsetzungsstrategien in Frankreich und Deutschland stehen jedoch im Wider-
spruch dazu. So sollen mit der innovationspolitischen Initiative der Bundesregierung
2004 Agglomerationszentren („Wachstumskerne“) gestarkt werden. Hiermit sind nicht
die unter Kapitel 2. 4. und 2. 5. behandelten Moglichkeiten gemeint. Deshalb sollen mit
der genannten Initiative wohl auf interventionistische Weise Agglomerationswirkungen
erzielt werden, die über das Maβ hinausgehen, das sich unter dem Einfluβ der Marktin-
tegration einstellt. Ein überzeugendes Konzept der regionalen und sektoralen Abgren-
zung von „Agglomerationszentren“ bzw. „Wachstumskernen“ gibt es freilich nicht
(Groner und Baumann 1994, S. 325 ff.).
Um so nachdrücklicher ist aus der Sicht der Marktintegration zu fordern, innovati-
onspolitische Initiativen darauf zu richten, die Ordnungsbedingungen der Marktintegra-
tion zu starken und Verfalschungen der okonomischen Grenzen der Agglomeration zu
beseitigen und zu vermeiden. Der Rat, sich im wesentlichen auf eine rahmenorientierte
Forderpolitik zu beschranken, ist freilich für den politischen Prozeβ der Demokratie
eine starke Herausforderung, zumal in Landern, in denen sozialpolitische Motive die
gesamte Wirtschaftspolitik (auch in ihren raumwirtschaftlichen Dimensionen - Stich-